Werbung

Nachricht vom 29.01.2013    

Karneval feiern im Betrieb

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsfestes in der Regel durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert sind. Damit dieser im Fall der Fälle greift, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch im Rahmen von Karnevalsfeiern im Betrieb überrascht manch einer mit seinem Talent in einer Tanzgruppe oder in der Bütt. (Foto: pr)

Rheinland-Pfalz. Überall im Land stehen zur Karnevalszeit Betriebsfeiern auf dem Programm. Für Jung und Alt eine willkommene Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre mit Kolleginnen und Kollegen zu klönen. „Die Beschäftigten stehen bei solchen betrieblichen Veranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, informiert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz auf Betriebsfeiern – dazu zählen auch die Wege hin und zurück – erfüllt sind, muss
• das Unternehmen mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken,
• die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehen,
• die Unternehmensleitung selbst oder eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter teilnehmen.
Ebenfalls Versicherungsschutz besteht bei abteilungsbezogenen Feiern. Die Geschäftsführung muss nicht zwangsläufig daran teilnehmen, wohl aber die entsprechende Führungskraft.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Erzieher/in im Anerkennungsjahr (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57518 Alsdorf

Pädagogische Fachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Tätigkeiten, die zur Betriebsfeier gehören, so auch die damit zusammenhängenden Wege, Vorbereitungstätigkeiten, gemeinsames Essen, Tanzen, sportliche Betätigung und Spiele.

Der Versicherungsschutz endet, sobald die Veranstaltung keinen offiziellen Charakter mehr hat. Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich, dass die Geschäftsführung die Veranstaltung offiziell für beendet erklärt bzw. ein entsprechender zeitlicher Rahmen – mit Beginn und Ende – festgelegt wird.

Nicht gesetzlich unfallversichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Beschäftigte oder Gäste.

Wichtig zu wissen:
Ist starker Alkoholkonsum Ursache für einen Unfall, kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verloren gehen. Und wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden nicht aufkommen muss, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: IV ZR 251/10) belegt.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Wandertipp: Fünf-Weiher-Wanderung an der Westerwälder Seenplatte

Auf der elf Kilometer langen Rundwanderung gilt es, fünf Weiher der Westerwälder Seenplatte zu erkunden. ...

Whisky-Tasting in Kirburg: Ein Abend voller Aromen und Reflexionen

In der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg wurde ein Whisky-Tasting veranstaltet, das nicht nur die ...

Neues Beratungsangebot: Offene Pflegesprechstunde in Bad Marienberg

Der Pflegestützpunkt Bad Marienberg erweitert sein Angebot um eine offene Pflegesprechstunde. Diese soll ...

Fünf Kliniken im Westerwald stärken gemeinsam ihre Krisenresilienz

Wie können Krankenhäuser in Krisensituationen handlungsfähig bleiben? Diese Frage stand im Mittelpunkt ...

Grüner Kneipengottesdienst in Dreisbach begeistert zum St. Patrick's Day

Zum dritten Mal lockte der Kneipengottesdienst im "Grünen Drachen" zahlreiche Besucher nach Dreisbach. ...

Verkehrsänderungen in Bendorf-Sayn: Vollsperrung und Brückenarbeiten angekündigt

In Bendorf-Sayn stehen Bauarbeiten bevor. Eine neue Ampelanlage wird installiert, gefolgt von Instandsetzungsarbeiten ...

Weitere Artikel


Inklusion in die Gemeinden tragen

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gleichbehandlung der Menschen mit und ohne Behinderung. ...

Kammern appellieren an neue Ministerpräsidentin

Die Industrie- und Handelskammern appellieren an die neue Ministerpräsidentin Malu Dreyer schnellstmöglich ...

Folgen von Naturkatastrophen abmildern

Im Rahmen der Elementarschadenkampagne informiert das Land Rheinland-Pfalz über Risiken und Maßnahmen ...

Neuwieder Bären feiern ersten Sieg in der Liga

Sie haben es noch nicht verlernt. Nicht das Siegen. Nicht die La Ola mit den Fans nach einem Heimsieg. ...

Fußballverband Rheinland bietet Weiterbildung

Auch 2013 tolle FVR-Angebote für Fußballtrainer, Schiedsrichter, Vorstände in Vereinen und Lehrkräfte ...

Westerwaldverein lud zur Jahreshauptversammlung

Zur Jahreshauptversammlung hatte der Westerwaldverein Bad Marienberg e.V. am vergangenen Donnerstag ins ...

Werbung