Werbung

Nachricht vom 29.01.2013    

Karneval feiern im Betrieb

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsfestes in der Regel durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert sind. Damit dieser im Fall der Fälle greift, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch im Rahmen von Karnevalsfeiern im Betrieb überrascht manch einer mit seinem Talent in einer Tanzgruppe oder in der Bütt. (Foto: pr)

Rheinland-Pfalz. Überall im Land stehen zur Karnevalszeit Betriebsfeiern auf dem Programm. Für Jung und Alt eine willkommene Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre mit Kolleginnen und Kollegen zu klönen. „Die Beschäftigten stehen bei solchen betrieblichen Veranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, informiert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz auf Betriebsfeiern – dazu zählen auch die Wege hin und zurück – erfüllt sind, muss
• das Unternehmen mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken,
• die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehen,
• die Unternehmensleitung selbst oder eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter teilnehmen.
Ebenfalls Versicherungsschutz besteht bei abteilungsbezogenen Feiern. Die Geschäftsführung muss nicht zwangsläufig daran teilnehmen, wohl aber die entsprechende Führungskraft.



Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Tätigkeiten, die zur Betriebsfeier gehören, so auch die damit zusammenhängenden Wege, Vorbereitungstätigkeiten, gemeinsames Essen, Tanzen, sportliche Betätigung und Spiele.

Der Versicherungsschutz endet, sobald die Veranstaltung keinen offiziellen Charakter mehr hat. Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich, dass die Geschäftsführung die Veranstaltung offiziell für beendet erklärt bzw. ein entsprechender zeitlicher Rahmen – mit Beginn und Ende – festgelegt wird.

Nicht gesetzlich unfallversichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Beschäftigte oder Gäste.

Wichtig zu wissen:
Ist starker Alkoholkonsum Ursache für einen Unfall, kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verloren gehen. Und wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden nicht aufkommen muss, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: IV ZR 251/10) belegt.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Reizdarmsyndrom im Fokus: Expertenvortrag in Dierdorf

Das Evangelische Klinikum Westerwald lädt am 3. September 2026 zu einem informativen Vortrag über das ...

Eilmeldung: Brand in Sessenbach - Dachdeckerfirma und Wohnhaus betroffen

In Sessenbach kam es am Abend des 13. August 2026 zu einem Brand, der sowohl eine Dachdeckerfirma als ...

Spiel und Spaß bei der Feuerwehrjugend in Rennerod

Die Bambini- und Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Rennerod genossen einen sommerlichen Spielenachmittag. ...

Western-Feeling in Nodhausen: 14. Quigley Shoot mit Wild-West-Romantik

Zum 14. Mal verwandelte sich das Gelände der Neuwieder Schützengesellschaft 1833 e.V. in Nodhausen in ...

Interaktive Ausstellung in Montabaur zur Stressbewältigung im Alltag

Ab dem 17. August 2026 bietet die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eine Ausstellung an, die sich ...

Tourismusrundfahrt zeigt Chancen und Probleme in Rheinland-Pfalz

Nach acht Etappen und mehr als 1.000 Kilometern hat die Equipe EuroDeK ihre Tourismusrundfahrt durch ...

Weitere Artikel


Inklusion in die Gemeinden tragen

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gleichbehandlung der Menschen mit und ohne Behinderung. ...

Kammern appellieren an neue Ministerpräsidentin

Die Industrie- und Handelskammern appellieren an die neue Ministerpräsidentin Malu Dreyer schnellstmöglich ...

Folgen von Naturkatastrophen abmildern

Im Rahmen der Elementarschadenkampagne informiert das Land Rheinland-Pfalz über Risiken und Maßnahmen ...

Neuwieder Bären feiern ersten Sieg in der Liga

Sie haben es noch nicht verlernt. Nicht das Siegen. Nicht die La Ola mit den Fans nach einem Heimsieg. ...

Fußballverband Rheinland bietet Weiterbildung

Auch 2013 tolle FVR-Angebote für Fußballtrainer, Schiedsrichter, Vorstände in Vereinen und Lehrkräfte ...

Westerwaldverein lud zur Jahreshauptversammlung

Zur Jahreshauptversammlung hatte der Westerwaldverein Bad Marienberg e.V. am vergangenen Donnerstag ins ...

Werbung