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Nachricht vom 28.12.2012    

Kein Verständnis für Taktieren des Wolfsschützen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat kein Verständnis für Taktieren des vermeintlichen Wolfsschützen und begrüßt die konsequente Haltung der Staatsanwaltschaft, die darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz, Landestierschutzgesetz und Bundesjahrgesetz sieht.

Der BUND hat kein Verständnis für das Taktieren des vermeintlichen Schützen und begrüßt die konsequente Haltung der Staatsanwaltschaft im Westerwälder Wolfsprozess. (Foto: Harry Neumann)

Westerwaldkreis. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die konsequente Haltung der Staatsanwaltschaft im Westerwälder Wolfsprozess. Es handele sich hier nach Auffassung des BUND um einen zumindest grob fahrlässigen, wenn nicht sogar vorsätzlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Landestierschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz.

„Wir haben keinerlei Verständnis für das völlig unangebrachte Taktieren des Angeklagten, der ein Gutachten des weltweit renommierten Senckenberg Institutes in Zweifel zieht, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen“, erklärte Harry Neumann für den BUND Rheinland-Pfalz.

Hiermit leiste der mutmaßliche Schütze seinen in weiten Teilen der Bevölkerung ohnehin schlecht angesehen Jägern und Jagdverbänden einen „Bärendienst“.



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„Als Jagdausübungsberechtigter ist der verantwortliche Jäger verpflichtet, sich mit den regionalen Gegebenheiten vertraut zu machen, um die Bestimmungen des Landesjagdgesetzes einhalten zu können“, erklärte Egbert Bialk vom Landesvorstand des BUND Rheinland-Pfalz.

„Wir hoffen sehr, dass der weitere Prozess einen sachlichen Verlauf nimmt und zu einer empfindlichen Strafe für den Wolfsschützen führen wird. Wir wiederholen nochmals unsere Forderung, dem mutmaßlichen Schützen sofort den Jagdschein zu entziehen“, betonten abschließend Harry Neumann und Egbert Bialk für den BUND Rheinland-Pfalz.



Kommentare zu: Kein Verständnis für Taktieren des Wolfsschützen

2 Kommentare

Da kann ich nur beipflichten, sofortiger Entzug der Waffen und des Waffenscheins. Die Geldstrafe von 2500 € ist einfach lächerlich, sie müßte mindestens 10000 € betragen.
Hoffentlich ist das dann eine Lehre für die schießwütigen Jäger.
#2 von Rüdiger Balhar, am 30.12.2012 um 22:12 Uhr
es gibt da nur ein urteil, waffenschein und waffen entziehen. zusätzlich muß er einen wolf in dem gebiet auf seine kosten
neu ansässig machen. das geld dafür scheint er ja zu haben. so ein urteil schreckt hoffentlich seine schießwütigen kollegen auf die alles bewegliche als übungsziel ansehen. sogar auf "tiere" mit gelber warnweste(treiber) ballern die vermutlich blinden .
#1 von Tierfreund, am 29.12.2012 um 22:58 Uhr

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