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Nachricht vom 16.12.2012    

Prozess gegen den Wolfsschützen begann

Nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht Montabaur am vergangenen Freitag (14.12.) geht der BUND davon aus, dass der mutmaßliche Schütze gegen das Tierschutzgesetz, das Landesjagdgesetz und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hat. Wie der Angeklagte selbst erklärte, habe er das Tier in der Dunkelheit nicht richtig identifizieren können. Somit hat er gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Darunter fällt das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses.

Die Spezis Wolf ist streng geschützt. Foto: Wolfgang Tischler

Montabaur. Erschreckend stellt sich für den BUND die Aussage des Schützen dar, dass er von der Anwesenheit eines Wolfes im Westerwald nichts gewusst habe, obwohl es mehrere Veranstaltungen der Naturschutzverbände sowie zahlreiche Presseberichte hierzu gegeben hatte.

„Als Jagdausübungsberechtigter ist der verantwortliche Jäger verpflichtet, sich mit den regionalen Gegebenheiten vertraut zu machen, um die Bestimmungen des Landesjagdgesetzes einhalten zu können. Sein unzureichendes Verhalten ist unseres Erachtens zumindest als grob fahrlässig einzustufen“, erklärt Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin des BUND Rheinland-Pfalz.

Der erste Verhandlungstag machte aber auch deutlich, dass eine Novellierung des Landesjagdgesetzes dringend erforderlich ist, damit zukünftig das Töten so genannter „wildernder“ Hunde und Katzen verhindert wird und vermeintliche Verwechslungen von Wolf und Wildkatze mit den Haustieren nicht mehr zur Tötung der geschützten Arten führt.



„Jagd muss zukünftig in einem Rahmen stattfinden, der endlich dem Tierschutz und dem Naturschutz gerecht wird. Wir brauchen dringend ein ökologisches Jagdgesetz. Es ist höchste Zeit, die Jagd an das 21. Jahrhundert anzupassen“, betont Yacoub. Daher lautet eine der BUND-Forderungen, die Liste der jagdbaren Arten drastisch zu reduzieren.

„Auch wenn der Täter sich selbst gestellt hat, erhoffen wir uns eine harte Bestrafung, damit ein für alle Mal klar ist, dass das Erschießen eines Wolfs als streng geschützte Art kein Kavaliersdelikt ist. Außerdem sollte dem Jäger sofort der Jagdschein entzogen werden“, betonte der Prozessbeobachter des BUND Rheinland-Pfalz, Harry Neumann aus dem Westerwald.

Harry Neumann kündigte an, dass der BUND den weiteren Verlauf des Prozesses gemeinsam mit anderen Naturschützern intensiv verfolgen wird.



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