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Nachricht vom 25.10.2012    

Das Schullandheim Norderney wurde verkauft

Westerwaldkreis hat Kaufvertrag mit Projektentwickler abgeschlossen – Stadt Norderney will dennoch Vorkaufsrecht ausüben - Eventuell muss nun ein Gericht entscheiden - 1,85 Millionen Euro bot die Insular Projektgesellschaft

Westerwaldkreis. Der Westerwalkreis hat sein Schullandheim auf der Nordseeinsel Norderney für 1,85 Millionen Euro an die Insular Projektentwicklungsgesellschaft verkauft. Der Kaufvertrag wurde bereits am 30. Juli unterzeichnet, ist notariell beurkundet und soll zum 1. Januar 2013 wirksam werden.

Der Kreistag hatte im Dezember 2011 mehrheitlich für einen Verkauf der Immobilie gestimmt, da ansonsten Sanierungskosten von mehreren Hunderttausend Euro angefallen wären.
Der Westerwaldkreis hatte zunächst mit einem geringeren Verkaufserlös von rund 1,525 Millionen Euro gerechnet, da ein Verkehrswertgutachten diesen Immobilienwert ermittelt hatte. Soweit so gut, könnte man denken, würde die Stadt Norderney jetzt nicht ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Und das zum Kaufpreis von nur 1,525 Millionen Euro. So viel, wie durch das Wertgutachten ermittelt wurde und damit 325.000 Euro weniger, als der Investor zu zahlen gewillt ist.

Dagegen wehrt sich Landrat Achim Schwickert. „Ich habe Verständnis für die Probleme der Stadt Norderney, die auf dem Grundstück bezahlbaren Wohnraum für ihre ständigen Bewohner schaffen will. Doch ich kann den Grund und Boden des Kreises nicht verschleudern, sondern muss im öffentlichen Interesse handeln und einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen“, kommentiert Landrat Achim Schwickert die Situation.

Der Hintergrund: Bauland auf der Nordseeinsel ist knapp und deshalb sehr teuer, normale Mietwohnungen rar und kaum bezahlbar. Es wird hauptsächlich in den Bau von lukrativen Ferienwohnungen investiert. Einheimische und hauptsächlich im Gastgewerbe Beschäftigte haben das Nachsehen. Sie müssen auf dem preiswerteren Festland Wohnung nehmen und täglich mit der teuren Fähre einpendeln.

Nach Ansicht des Landrats wird es sehr wahrscheinlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt Norderney um das Vorkaufsrecht und die Höhe des Kaufpreises kommen.
„Wir sind vertragstreu und halten an dem Vertrag, den wir mit dem Investor geschlossen haben, fest. Wir werden jetzt klären, ob die Stadt Norderney wirklich ein Vorkaufsrecht für die Immobilie hat“, betont Landrat Schwickert. Im Zweifel müsse das ein Gericht entscheiden.


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