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Nachricht vom 25.09.2012    

Keine Windkraftanlagen auf dem Stegskopf möglich

Auf dem Stegskopf ist keine Windkraft möglich, davon sind die Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR überzeugt. Die Naturschutzverbände fordern eine zügige Ausweisung des Truppenübungsplatzes als Naturschutzgebiet und sprechen sich für ein länderübergreifendes Biosphärenreservat aus.

Daaden-Emmerzhausen. In einer Pressemitteilung gehen die rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR an die Öffentlichkeit, da die neuen Gutachten vorliegen.
Beim „Truppenübungsplatz Stegskopf“ handelt es sich um eine hoch sensible und europaweit bedeutende montane Natur- und Kulturlandschaft mit einem einzigartigen und unverbauten Landschaftsbild und wertvollen Lebensraum- und Biotoptypen für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der in Rheinland-Pfalz naturschutzrelevanten Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten, die hauptsächlich im Mittelgebirge vorkommen, sind nur hier zu finden.

Nachdem die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen zum Truppenübungsplatz vorliegen, ist dort aus artenschutzrechtlichen Gründen keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommen die drei Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR in Rheinland-Pfalz.

„Die jetzt vorliegenden Ergebnisse alleine der vogelkundlichen Untersuchung im Auftrag der BIMA bescheinigen dem Stegskopf eine einzigartige Artenvielfalt. Diese ist einfach überwältigend. Damit hat sich die Einschätzung der Naturschutzverbände eindrucksvoll bestätigt, dass es sich hier um ein kostbares ökologisches Juwel handelt und die schützenswerte Artenvielfalt ist damit noch nicht erschöpft“, erklären Harry Neumann und Wolfgang Stock (BUND), Olaf Strub (NABU) und Markus Kunz (GNOR) Rheinland-Pfalz.

Alleine auf dem Truppenübungsplatz, der europäisches Vogelschutzgebiet ist, befinden sich nach Angaben der Verbände mindestens vier Schwarzstorchhorste, wovon einer in diesem Jahr bebrütet wurde. Die anderen drei Horste genießen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen 5jährigen Bestandsschutz, seien also so zu behandeln, eals seien sie bebrütet worden. Jeder dieser Schwarzstorchhorste führe zu einem generellen Ausschlussradius für Windenergieanlagen von drei Kilometern.

Weiterhin seien bis jetzt mindestens drei Rotmilanhorste bekannt, wovon zwei in diesem Jahr bebrütet wurden, für den unbebrüteten gelte ein dreijähriger Bestandsschutz. Der Schutzradius für diese Vogelart wurde im neuen Gutachten der Landesregierung wegen der nachweislich hohen Windenergiesensibilität sogar von 1000 Meter auf 1500 Meter erhöht. Weitere bebrütete und unbebrütete Schwarzstorch- und Rotmilanhorste befinden sich außerhalb des Platzes, deren Schutzradien kämen als Teilausschlussgebiete noch hinzu.

„Alle diese Restriktionen wurden bei der uns schon jetzt vorliegenden Datenlage noch gar nicht berücksichtigt, sodass die artenschutzrechtlichen Einschränkungen für eine Windenergienutzung noch weitreichender sein werden“, erklärte Markus Kunz von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR).

Auch der Nachweis von zwei Haselhuhnvorkommen führe zu weiteren Restriktionen in Höhe von jeweils 1000 Metern um die Vorkommensgebiete, die aufgrund arttypischer jahreszeitlicher Lebensraumwechsel über Hundert Hektar Fläche in Anspruch nehmen können. Für diese stark gefährdete Art (Rote Liste RLP 2) seien darüber hinaus zusätzlich ungestörte Korridore zwischen den Vorkommensgebieten freizuhalten.

Weiterhin wurden bislang jeweils ein Brutpaar des Wespenbussards und der Hohltaube, acht Brutpaare des Rauhfußkauzes sowie mehrere Baumfalkenpaare nachgewiesen. Neben den zahlreichen Vogelarten gibt es auf dem Stegskopf auch Vorkommen von etlichen streng geschützten Fledermausarten. Diese sind bereits bekannt, müssten aber noch im Detail untersucht werden.

Zu diesem aus der hochwertigen avifaunistischen Datenlage resultierenden Ausschluss von Windenergienutzung komme noch der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Siegerlandflughafen in Höhe von 6 Kilometer als weitere Restriktion hinzu. Er alleine schließe auch schon auf ca. zwei Drittel des Stegskopfes den Bau von Windenergienanlagen aus, ohne die Betrachtung der artenschutzrechtlichen Erfordernisse.



„Schließlich müssen auch die Schutzabstände für die Menschen in unseren Dörfern um den Truppenübungsplatz berücksichtigt werden, da die Energiewende nur im Einklang mit Mensch und Natur möglich ist“, betonen Harry Neumann, stv. Regionalbeauftragter des BUND Rheinland-Pfalz sowie Wolfgang Stock, BUND Altenkirchen, denn addiere man einen Schutzradius von 1000 Metern um die Ortschaften, ergebe sich ein komplexes „Radienmuster“ aus unzähligen Schutzkreisen.

Die Verbände sind sicher, dass sich Umweltministerin Ulrike Höfken an ihre bereits im Februar gemachte Zusage halten werde, das gesamte Gebiet mit Ausnahme des Lagerbereiches nunmehr zügig unter Naturschutz zu stellen.

Olaf Strub vom NABU Rheinland-Pfalz erinnert daher daran, dass die Umweltministerin die hohe ökologische Bedeutung schon sehr früh erkannt und sich daher sogar für die Aufnahme in das Nationale Naturerbe ausgesprochen habe.
„Nur über ein Naturschutzgebiet, das sich über die bestehende Fläche des FFH- und Vogelschutzgebietes erstreckt, ist das europaweit bedeutende Vorkommen von Arten und Biotopen abzusichern“, betonen die Vertreter aller drei Verbände. Die Naturschutzverbände bieten allen Beteiligten einen Dialog zu einer naturverträglichen Nutzung im Rahmen des von ihnen bereits Ende 2011 beantragten Naturschutzgebietes an.

„Die Kommunen, die Wirtschaft und vor allem die Menschen in unserer Heimat laden wir ein, naturverträgliche Konzepte auch für den Lagerbereich zu erarbeiten“, erklärte Wolfgang Stock, BUND Altenkirchen.
Die Naturschutzverbände haben den Eindruck, dass die BIMA längst erkannt habe, dass Windkraftnutzung auf dem Stegskopf nicht möglich sei und seien daher gerne bereit, gemeinsam mit der BIMA den Konversionsprozess durchzuführen. Sie hatten bereits Anfang September im Arbeitskreis „Konversion“ folgende Vorschläge unterbreitet:
Schaffung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates „Hoher Westerwald“ gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Hessen, Fotovoltaik auf den Dächern des „Lager Stegskopf“, nachhaltiger und sanfter Tourismus mit einem klaren Wegegebot/-verbot und Einrichtung von Themenwegen, Aufbau einer landesweit bedeutsamen Natur/Kultur/Umweltbildungsstätte mit Hilfe des BfN und Naturschutzstiftungen, der Landesregierung und EU-Mitteln, Aufnahme in die 3. Tranche des Nationalen Naturerbes, Einrichten eines Ökokontos für andere Kompensationsverpflichtungen der BIMA, Sammeln von Ökopunkten z.B. durch eine klare naturschutzorientierte Besucherlenkung und eventuell auch eine weitere naturschutzverträgliche Nutzung durch die Bundeswehr als Geschäftsliegenschaft, damit das Gelände naturverträglich „in-Wert-gesetzt“ werden könne.

„Mit den Naturschutzverbänden wird es an diesem Standort angesichts der bereits jetzt schon erdrückenden Datenlage keine Windenergieanlagen (WEA) geben, denn Artenschutz ist nicht verhandelbar. Wer sich jetzt noch für Windenergieanlagen auf dem Stegskopf ausspricht, bewegt sich außerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Die Verbände würden daher alle demokratischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses Gebiet von Windenergieanlagen frei zu halten und unter Schutz zu stellen“, machen die Verbandsvertreter Wolfgang Stock, Olaf Strub, Markus Kunz und Harry Neumann abschließend in der gemeinsamen Presseerklärung nochmals deutlich.



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