Pressemitteilung vom 05.09.2026 
Streit um Windpark Drei Eichen: Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Der Gemeinderat Leuterod hat ein Bürgerbegehren gegen ein geplantes Windkraftprojekt gestoppt. Die Bürgerinitiative kritisiert die Entscheidung und wirft dem Gremium mangelnde inhaltliche Debatte vor. Das Projekt wird vorerst pausiert, rechtliche Schritte sind angekündigt.
Leuterod. Der Gemeinderat Leuterod hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, das Bürgerbegehren gegen den geplanten "Windpark Drei Eichen" für unzulässig zu erklären. Die Bürgerinitiative "Erhaltet unsere Natur und Wälder" übt deutliche Kritik an dem Verfahren und wirft dem Rat vor, sich über den erkennbaren Willen der Bevölkerung hinweggesetzt zu haben.
Kritik am Abstimmungsverfahren im Gemeinderat
Grundlage des Beschlusses war eine Vorlage der Verbandsgemeinde Wirges, die von Bürgermeister Quirmbach einleitend vorgestellt wurde. Im Anschluss trugen die Vertreter des Bürgerbegehrens ihre gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme vor. Darin machten sie darauf aufmerksam, dass der Gemeinderat nicht an die rechtliche Einschätzung der Verbandsgemeinde gebunden sei, und legten eine detaillierte juristische Gegenposition zu den Ausführungen der beauftragten Kanzlei Caspers Mock vor. Ziel sei es, der Bürgerschaft ein Mitspracherecht im Wege der direkten Demokratie einzuräumen.
Der Rat stimmte unmittelbar nach den Ausführungen ohne erkennbare Diskussion einstimmig für die Unzulässigkeit. Die Bürgerinitiative zeigte sich überrascht über die fehlende inhaltliche Beratung und bemängelte, dass ein souveräner Rat die Entscheidung zur Prüfung der komplexen juristischen Argumente vertagt hätte. Ein Sprecher erklärte, eine Anhörung ohne inhaltliche Auseinandersetzung verfehle ihren Zweck. Zudem habe der Versammlungsleiter die Stellungnahme als Pamphlet bezeichnet, obwohl er zuvor angekündigt habe, das Begehren nicht bewerten zu wollen.
Wirtschaftliche Gründe und vorläufiger Planungsstopp
Im Anschluss äußerte sich der Bürgermeister zur energiepolitischen Lage mit Blick auf die erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum Jahr 2027. Er stellte vor allem wirtschaftliche Faktoren in den Mittelpunkt, kritisierte eine Deckelung der Pachtpreise und betonte das Ziel, das größtmögliche Pachtergebnis für die Gemeinde zu erzielen. Einen staatlichen Pachtdeckel bezeichnete er im Zusammenhang mit dem Eingriff in privatrechtliche Verträge als Begriff aus der sozialistischen Mottenkiste.
Sollte die EEG-Novelle in ihrer aktuellen Form Gesetz werden, werde das Projekt vorerst auf Eis gelegt. Bei einer künftigen Kurskorrektur zugunsten der Windkraft wolle die Gemeinde das Vorhaben in ein bis zwei Jahren wieder aufgreifen, da man dann nicht bei Null anfangen müsse. Die Initiative wertet dies als Eingeständnis, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens dazu diene, künftige Planungsschritte offenzuhalten.
Prüfung weiterer rechtlicher Schritte
Die Bürgerinitiative befürchtet weitere Vorbereitungen zur Realisierung durch die Verbandsgemeinde sowie die EVM und kündigte an, rechtliche Schritte gegen den Beschluss zu prüfen. Zudem sollen die Bürger in den Nachbargemeinden Helferskirchen, Leuterod, Vielbach und Quirnbach informiert werden. Die Initiative fordert die Rücknahme des Beschlusses, um den Bewohnern von Leuterod eine verbindliche Abstimmung über die Anlagen zu ermöglichen. (PM/KI/Red)
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