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Nachricht vom 01.09.2026    

Wolf im Westerwald: Neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz sorgt für Kontroversen

Von Thomas Sonnenschein

In Rheinland-Pfalz ist eine Novellierung des Jagdgesetzes geplant, die noch vor Inkrafttreten der vorherigen Regelung umgesetzt werden soll. Die neue Forstministerin Christine Schneider will damit das Bundesrecht anpassen und den Koalitionsvertrag umsetzen. Doch nicht alle sind von den Änderungen überzeugt.

Symbolbild

Region. Die Forst-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Christine Schneider (CDU) plant, das rheinland-pfälzische Jagdgesetz zu novellieren, bevor das Gesetz der alten Ampel-Regierung im April in Kraft tritt. Schneider setzt auf das neue Bundesrecht zum Abschuss von Wölfen und den Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Land. Diese Novelle soll gemeinsam mit einer Verordnung in Kraft treten, deren Entwurf das Kabinett bereits beschlossen hat. Der Landtag wird sich spätestens im Februar damit befassen.

Kritik kommt prompt von den Grünen. Schneider betont jedoch: "Wir wollen einen Wald mit Wild. Wir müssen unsere Wälder aber auch schützen. Sie stehen unter dem Stress des Klimawandels." Das Ziel sei es auch, Wildschäden und Wildverbiss zu minimieren und eine breitere Akzeptanz für das Jagdgesetz zu erreichen.

Managementplan für die Wolfspopulation
Nachdem der Wolf im EU-Recht nicht mehr als streng geschützte Art gilt, wurde im April 2026 der Wolf auch ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Schneider hebt hervor, dass die Sicherheit von Menschen und Tieren Priorität habe, während der Erhaltungszustand der Wölfe gewährleistet bleibe. Ein Managementplan für die Wolfspopulation soll von der Oberen Jagdbehörde erstellt und von den unteren Behörden umgesetzt werden. Derzeit gibt es 13 erwachsene Wölfe in Rheinland-Pfalz. Problemwölfe können unter bestimmten Bedingungen nach einem Riss von Nutztieren mit Blick auf den Herdenschutz gejagt werden, wobei der Schütze anonymisiert bleibt, um ihn vor eventuellen Anfeindungen seiner Mitmenschen zu schützen.

Die Zuständigkeit für Rotwildbewirtschaftung und Mindestabschusspläne wird wieder auf die untere Behördenebene verlagert. "Vor Ort kennt man die Situation immer am besten", erklärt Schneider. Jäger, Grundbesitzer und Forst sollen gemeinsam Konzepte erarbeiten.

Kritik der Grünen
Paul Bunjes, stellvertretender Fraktionschef der Grünen, kritisiert, dass der Regierungsentwurf vor allem auf den Jagdverband ausgerichtet sei und keine ausführliche Anhörung stattgefunden habe. Er bemängelt zudem Rückschritte beim Tierschutz, da Jäger keinen jährlichen Schussnachweis mehr vorlegen müssten. Somit sei nicht sichergestellt, dass sie rennendes Wild sicher träfen.

Optische Barriere
Aufgrund der seit Dezember letzten Jahres vermehrt aufgetretenen Übergriffe auf Weidetiere im Gebiet des Greifensteiner Rudels hat das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) beschlossen, weitere Unterstützung anzubieten. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen durch eine "optische Barriere". Diese Barriere soll bestehende wolfsabweisende Zäune optisch ergänzen und erhöhen, insbesondere an potenziellen Schwachstellen wie Geländekanten, Gräben oder Böschungen. Ziel ist es, die wolfabweisende Wirkung des Zauns zu verstärken.



Die optische Barriere als zusätzliche Herdenschutzmaßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Anträge können beim KLUWO eingereicht werden. Kurzfristige Hilfe kann in begrenztem Umfang durch die Ausleihe von Material über das KLUWO erfolgen. Diese Empfehlung richtet sich an die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Daaden-Herdorf, Rennerod und Westerburg. Interessierte können ihre Anfragen mit dem Betreff "Ausleihe Greifenstein" an die allgemeine E-Mail-Adresse kluwo@wald-rlp.de senden.

Blutrausch im Sommer
Weidetierhalter protestierten in den vergangenen Monaten wiederholt gegen Zaunvorschriften, die unsägliche Kosten und Arbeitszeiten verursachen würden, den Wolf aber gar nicht aufhalten könnten, solange dieser sich sicher fühle. Hat der Wolf den Zaun einmal überwunden, sitzen die Weidetiere fest wie in einem Gefängnis und können dem Blutrausch des Karnivoren nicht mehr entkommen.

Auch im Sommer reißt die Serie von Angriffen auf Nutz- und Herdentiere im Westerwald nicht ab: Neben zahlreichen weiteren Nachweisen wurden am Donnerstag, dem 2. Juli, in der Verbandsgemeinde Rennerod vier tote, ein notgetötetes und ein verletztes Schaf gemeldet. Am Donnerstag, dem 6. August, wurden in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf zwei tote Ziegen registriert. Am Freitag, dem 14. August, wurden dort vier tote und eine verletzte Ziege gemeldet. Schließlich wurde am Mittwoch, dem 19. August, aus der Verbandsgemeinde Bad Marienberg ein Schadensfall mit zwei toten und einem verletzten Schaf gemeldet. Am Donnerstag, 5. Juni, wurde in der Ortsgemeinde Kirchen sogar ein getötetes Kalb gemeldet.

Bedenken der Naturschutzinitiative
Trotz all dieser Fälle steht Gabriele Neumann von der Naturschutzinitiative (NI) mit Sitz in Quirnbach der Bejagung ablehnend gegenüber. Durch die Bejagung würden sich im Gegensatz zu den gewünschten Effekten sogar Risiken ergeben. Wolfsrudel seien stark territorial und würden ihr Revier gegen umherstreifende Individuen verteidigen. "Durch die Tötung eines Rudelmitglieds werden die soziale Struktur und die Verteidigungsfähigkeit geschwächt, sodass sogenannte 'Wanderwölfe' leichter in das Revier eindringen können. Diese umherstreifenden Tiere sorgen möglicherweise für eine steigende Zahl von Nutztierübergriffen, womit das Gegenteil des eigentlichen Zieles erreicht wäre", so Gabriele Neumann. (TS)


Mehr dazu:   Politik & Wahlen   Wolf  
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