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Pressemitteilung vom 31.08.2026    

Ganztagsbetreuung in Rheinland-Pfalz: Herausforderungen und Chancen

In Rheinland-Pfalz sorgt die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse für Diskussionen. Während Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) betont, dass jedes Kind bei Bedarf einen Betreuungsplatz erhält, gibt es Bedenken hinsichtlich der Qualität und Flexibilität der Angebote.

Ganztagsbetreuung für Grundschüler. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Mainz. Holpriger Start bei der Ganztagsbetreuung in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn des neuen Schuljahres haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der in den kommenden Jahren auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden soll. Landeselternsprecher Denis Scholz hebt hervor, dass ein Betreuungsplatz allein noch kein gutes Ganztagsangebot ausmacht. Eltern spüren den Bedarf an verlässlicher Betreuung stark, um Beruf und Familie zu vereinbaren, jedoch variiert dieser regional.

Erste Rückmeldungen von Schulen zeigen ein gemischtes Bild. An einigen Schulen funktioniert der Ganztag gut, während andere mit Personalmangel, unzureichenden Räumlichkeiten und fehlender Finanzierung kämpfen. Scholz fordert gesetzlich festgelegte Mindeststandards für die Qualität der Ganztagsangebote.

Eltern wünschen sich zudem mehr Flexibilität, etwa durch zusätzliche Abholzeiten oder die Möglichkeit, den Ganztag nur an bestimmten Wochentagen zu nutzen. Sie betonen, dass die Angebote zu den Bedürfnissen der Familien passen müssen, damit Kinder auch Zeit für Hobbys und Erholung haben.

Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert, dass viele Schulträger nicht ausreichend auf den Rechtsanspruch vorbereitet sind. Insbesondere das Fehlen von Fachkräften in den Ganztagsteams sei problematisch. An Halbtagsgrundschulen könnten Betreuungspersonen am Nachmittag allein im Gebäude sein, was die Aufsichtspflicht erschwere.



Das Institut der deutschen Wirtschaft stellt fest, dass es in einigen westdeutschen Bundesländern, einschließlich Rheinland-Pfalz, noch Lücken bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs gibt. Obwohl wenige Familien ohne Betreuungsplatz bleiben, leidet oft die Qualität der Betreuung.

Der Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung täglich muss von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erfüllt werden. In Rheinland-Pfalz sind dafür 41 Jugendämter zuständig. Bis 2029 soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden.

Finanzielle und organisatorische Herausforderungen stellen die Kommunen vor erhebliche Aufgaben. Besonders die Sicherstellung der Betreuung am Freitagnachmittag und eine kostengünstige Ferienbetreuung sind problematisch. Die kommunalen Spitzenverbände prognostizieren Mehrkosten von bis zu 450 Millionen Euro zwischen 2026 und 2030. Der Bund stellt Rheinland-Pfalz rund 182 Millionen Euro für diesen Zeitraum bereit, doch diese Mittel reichen nicht aus. Das Land wird aufgefordert, sich stärker an den laufenden Kosten zu beteiligen.

In Rheinland-Pfalz verfügen laut Bildungsministerium 86 Prozent der allgemeinbildenden Schulen und über 90 Prozent der Grundschulen über Ganztagsangebote. Ministerin Eiling-Hütig betont, dass es bei den Angeboten um Förderung und nicht nur um Betreuung geht. (dpa/KI/Red)


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