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Nachricht vom 27.08.2026    

Verfassungsgerichtshof prüft AfD-Klage zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich mit einer Klage der AfD gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern. Die Partei sieht darin einen Angriff auf ihre Rechte und hat das Gericht angerufen.

Rheinland-pfälzischer Verfassungsgerichtshof. Foto: Andreas Arnold/dpa

Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt an diesem Freitag um 10.00 Uhr in Koblenz über eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes. Die AfD bezeichnet diese Änderung als "Willkürakt" und argumentiert, dass das Gesetz gezielt gegen sie gerichtet sei. Seit rund einem Jahr ist das Gesetz in Kraft und sieht Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie von Fraktionen vor. Sofern diese Überprüfungen verweigert oder nicht bestanden werden, erfolgt keine staatliche Finanzierung mehr.

Mehr als 600 Mitarbeiter sind laut Landtag bereits überprüft worden. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter lehnte die Prüfung ab und erhält daher keine staatlichen Mittel. Nach Informationen der dpa waren alle drei betroffenen Mitarbeiter für die AfD tätig.



Die AfD wird bei der Verhandlung voraussichtlich durch einen Rechtsanwalt sowie den Abgeordneten und Anwalt Robin Classen vertreten. Vom Landtag nehmen Vertreter des wissenschaftlichen Diensts teil. Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) betonte die Wichtigkeit von Demut vor solchen Verhandlungen und fügte hinzu: "Aber wir sind gewappnet."

Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird am Freitag noch nicht erwartet. (dpa/bearbeitet durch Red)


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