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Nachricht vom 26.08.2026    

Anklage wegen Mordes: Ehemann aus Tunesien soll getrennt lebende Frau getötet haben

Im Landkreis Ahrweiler wird ein 42-jähriger Tunesier beschuldigt, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage erhoben und wirft dem Mann Heimtücke und niedrige Beweggründe vor.

Staatsanwaltschaft Koblenz. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Wirft. Am 28. Mai 2026 soll ein 42-jähriger tunesischer Staatsangehöriger seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in ihrem Auto unweit von Wirft vorsätzlich mit Messerstichen getötet haben. Bereits im Juni 2025 hatte sich die Frau aufgrund von häuslicher Gewalt von ihm getrennt und war mit den beiden gemeinsamen Kindern (4 und 7 Jahre alt) ausgezogen. Der Angeschuldigte akzeptierte die Trennung nicht und stellte der Frau immer wieder nach. Trotz einer gerichtlichen Gewaltschutzverfügung suchte er immer wieder ihre Nähe. Offenbar ohne wirksame Konsequenzen. Die Nachstellungen hörten nicht auf.

Scheidungsantrag und Mord
Am 8. Mai 2026 reichte die Geschädigte einen Scheidungsantrag ein, der dem Mann zwei Tage vor der Tat zugestellt wurde. Zwei Tage nach der Zustellung verschwand die Frau spurlos. Nach öffentlicher Fahndung fand die Polizei sie tot in ihrem Fahrzeug (wir berichteten).

Der Verdächtige suchte am Tag darauf unter einem Vorwand eine Polizeiwache in Nordrhein-Westfalen auf. Aufgrund von Blutspuren an seinen Händen, die sich als das Blut der Getöteten herausstellten, wurde er festgenommen. Seit dem 30. Mai 2026 befindet er sich in Untersuchungshaft.



Grausame Aktenlage
Die Anklage wirft ihm vor, der Frau am Morgen des 28. Mai gefolgt zu sein, sie in ein Gespräch genötigt und dann unvermittelt angegriffen zu haben. Die zu diesem Zeitpunkt arglose Frau wurde von ihm mit einem Messer so schwer verletzt, dass sie sich nicht mehr wehren konnte. Sie lebte aber noch. Anschließend habe er sie an einen abgelegenen Ort gebracht und dort gemäß seines Tatplans durch mehrere weitere Messerstiche getötet. Was die Frau in dieser Zeit durchlitten haben muss, ist nur schwer zu erahnen. Der Angeklagte hat sich nämlich bislang nicht zur Tat geäußert. Die Verdachtslage hat sich jedoch im Zuge der Ermittlungen weiter erhärtet.

Heimtückisch oder unschuldig?
Die Anklageschrift geht von einem Mord aus Heimtücke sowie aus niedrigen Beweggründen aus. Weitere Einzelheiten hierzu wurden mit Rücksicht auf das bevorstehende gerichtliche Verfahren derzeit nicht preisgegeben. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass allein mit der Erhebung einer Anklage weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden ist. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (dpa/Red)


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