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Nachricht vom 24.08.2026    

Der Trennungshund: Gericht entscheidet über das Schicksal einer Berner-Sennenhündin

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit musste das Landgericht Koblenz entscheiden, was mit dem gemeinsamen Hund einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung passiert. Die Frage, ob ein Wechselmodell oder eine Versteigerung die Lösung ist, sorgte für Diskussionen. Nun steht der Fall vor dem Bundesgerichtshof.

Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Koblenz. Am 3. September 2024 entschied das Amtsgericht Lahnstein in einem Fall, der viele Tierliebhaber interessiert: Wer darf den gemeinsamen Hund behalten, wenn sich Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft trennen? Beide Parteien beanspruchten das Eigentum an der Berner-Sennenhündin und forderten deren Herausgabe. Während das Amtsgericht feststellte, dass beide Miteigentümer des Hundes sind und eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung vorschlug, änderte das Landgericht Koblenz diese Entscheidung am 10. Juni 2025 ab.

Das Landgericht bestätigte zwar das Miteigentum beider Parteien, lehnte jedoch eine Nutzungsregelung ab. Stattdessen ordnete es die Versteigerung der Hündin unter den ehemaligen Partnern an, da eine "Teilung in Natur" nicht möglich sei. Die Kammer betonte, dass Tiere nach § 90a BGB keine Sachen sind, aber wie solche behandelt werden können. Der emotionale Wert allein reiche nicht aus, um das Recht auf Teilung auszuschließen. Obwohl keine der Parteien die Versteigerung beantragt hatte, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein.



Die Richter argumentierten, dass die Aufhebung der Gemeinschaft im Interesse der Parteien und der Hündin liege, da die Spannungen zwischen den zerstrittenen Ex-Partnern das Tierwohl beeinträchtigen könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde und nun der Bundesgerichtshof darüber entscheiden muss. PM/Red


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