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Nachricht vom 11.08.2026    

Raten statt Ruin - Einigung im Verfahren um Corona-Hilfen in Rheinland-Pfalz

Eine Friseurin, ein Cafébetreiber und ein Geschäftsführer sollen bis zu 15.000 Euro an Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Nun gibt es einen Kompromiss - doch es warten Dutzende weitere Fälle.

Justizia im Gegenlicht (Foto: Arne Dedert/dpa)

Neustadt an der Weinstraße. In einem Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen haben sich die Beteiligten auf Ratenzahlungen geeinigt. Wie das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mitteilte, hatten sich eine Friseurin, ein Cafébetreiber und der Geschäftsführer einer Teppichreinigung dagegen gewehrt, 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro zurückzuzahlen. Sie hatten 2020 bei der Investitions- und Strukturbank einen Antrag gestellt.

In allen drei Fällen errechnete die Bank später, dass die Einnahmen über den Ausgaben gelegen hätten und forderte die volle Rückzahlung. Die Kläger wehrten sich und verwiesen insbesondere auf die Folgen der Rückforderung bis zu Entlassungen oder drohender Insolvenz. Auf Vorschlag des Gerichts hätten sich die Beteiligten auf Ratenzahlungen geeinigt, hieß es. Dabei solle die wirtschaftliche Lage der Unternehmen in den Blick genommen werden.




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Klagen eines Wurst- und Fleischwarenhändlers, einer Immobilienmaklerin und einer Friseurin gegen die Rückforderung will das Verwaltungsgericht am 24. September verhandeln. In Neustadt seien derzeit 32 solcher Klagen anhängig, hieß es. "Es ist nach heutigem Stand damit zu rechnen, dass zahlreiche weitere Klagen folgen, auch zur Rückzahlung anderer Corona-Überbrückungshilfen." (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gerichtsartikel   Coronavirus   Wirtschaft  
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