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Pressemitteilung vom 10.08.2026    

Tollwut bei Fledermaus in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde bei einer Zwergfledermaus das Fledermaustollwutvirus festgestellt. Dies ist der erste bestätigte Fall in Rheinland-Pfalz seit 2010. Trotz des Nachweises bleibt das Infektionsrisiko für die Bevölkerung sehr gering.

Symbolbild. (Quelle: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Bei einer verstorbenen Zwergfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz das Fledermaustollwutvirus (ELBV1) nachgewiesen. Dieser Befund wurde vom nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) bestätigt und stellt den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010 dar.

Fledermaustollwut in Europa
Obwohl der Nachweis des Fledermaus-Lyssa-Virus in Rheinland-Pfalz selten ist, handelt es sich nicht um ein außergewöhnliches Ereignis. Fledermaustollwut ist seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen bekannt und wird regelmäßig auch in anderen Teilen Deutschlands im Rahmen der Tierseuchenüberwachung beobachtet. Diese Form der Tollwut unterscheidet sich von der klassischen terrestrischen Tollwut, die in Deutschland seit 2008 als getilgt gilt.

Geringes Risiko für Menschen
Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung ist im Alltag sehr gering, da Fledermäuse scheue und nachtaktive Tiere sind, mit denen Menschen normalerweise keinen Kontakt haben. Eine Übertragung auf den Menschen erfordert direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus, etwa durch Biss- oder Kratzverletzungen oder durch Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder frischen Wunden. Der Verzicht auf das Anfassen von Fledermäusen und das Einhalten eines gebotenen Abstands minimieren das Ansteckungsrisiko praktisch vollständig.




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Empfehlungen der Behörden
Die Behörden empfehlen, geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder auffällig verhaltende Fledermäuse niemals ungeschützt anzufassen. Arbeits- oder Gartenhandschuhe sollten verwendet werden, wenn ein Tier gesichert werden muss. Bei einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt mit einer Fledermaus sollte die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt und unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden. In solchen Fällen ist eine vorsorgliche Impfung (Tollwut-Postexpositionsprophylaxe) erforderlich. Auch Tierhalter sollten darauf achten, Hunde und Katzen gegen Tollwut impfen zu lassen.

Fledermäuse sind ökologisch wertvolle und gesetzlich besonders geschützte Wildtiere, einige Arten sind in Deutschland vom Aussterben bedroht. Sie tragen wesentlich zur natürlichen Insektenregulation bei. Mit einem verantwortungsvollen Umgang mit verletzten Wildtieren und der Beachtung empfohlener Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das ohnehin sehr geringe Infektionsrisiko wirksam minimieren. (PM/Red)


Mehr dazu:   Umwelt & Gesundheit  
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