Pressemitteilung vom 15.07.2026 
Förderung für private Modernisierungen im Stadtkern von Selters
Private Hausbesitzer in Selters haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für umfassende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Stadtbürgermeister Rolf Jung ruft dazu auf, diese Gelegenheit nicht zu verpassen und sich frühzeitig beraten zu lassen.
Selters. Mit bis zu 30 Prozent können private Modernisierungen an Gebäuden im Stadtkern von Selters gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Anwesen innerhalb des festgelegten Fördergebiets liegt und die geplanten Maßnahmen den Zielen der Stadtsanierung entsprechen. Stadtbürgermeister Rolf Jung betont: "Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen und lassen Sie sich kostenlos beraten! Der Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft."
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Fördermittel können nur bewilligt werden, wenn vor Beginn der Baumaßnahmen ein Antrag gestellt wurde. Bereits begonnene oder beauftragte Arbeiten sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Sanierungsberater Christoph Bökenbrink empfiehlt daher, sich frühzeitig mit der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Stadt in Verbindung zu setzen. Erst nach Zustimmung der zuständigen Gremien und dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt kann das Sanieren starten.
Im Sanierungsgebiet befinden sich rund 360 Anwesen. Ob ein Gebäude dazugehört, lässt sich anhand einer Lageskizze auf der Internetseite der Stadt Selters unter www.stadt-selters.de überprüfen. Dort finden Interessierte auch einen Leitfaden mit den einzelnen Schritten des Förderverfahrens.
Gefördert werden ausschließlich umfassende Modernisierungsmaßnahmen. Einzelne Arbeiten wie der Austausch von Fenstern oder ein Fassadenanstrich sind nur dann förderfähig, wenn sie Teil eines Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Gebäudes sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 35.000 Euro je Objekt. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" und stehen in Selters vorerst bis 2028 zur Verfügung.
Auch unabhängig von einer direkten finanziellen Förderung kann eine Modernisierungsvereinbarung Vorteile bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) erhöhte steuerliche Abschreibungen für Sanierungsmaßnahmen. Die hierfür erforderlichen Bescheinigungen stellt die Stadt Selters aus. PM/Red
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