Pressemitteilung vom 09.07.2026 
Pflegekammer Rheinland-Pfalz scheitert erneut vor Gericht
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen sind nun endgültig rechtskräftig.
Koblenz. Die gegen die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ausgefallenen Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz bezüglich der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen sind rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Antrag der Pflegekammer auf Zulassung einer Berufung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zuvor mehreren Klagen von Pflegefachkräften stattgegeben, die sich gegen die Beitragsforderungen der Kammer für das Jahr 2025 richteten. Dabei wurden erhebliche Mängel im Vorgehen der Kammer festgestellt. Da keine Berufung zugelassen wurde, versuchte die Kammer, eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz zu erreichen - jedoch erfolglos.
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Die Pflegekammer mit Sitz in Mainz kündigte an, die Entscheidung des Gerichts unverzüglich umzusetzen. Die Erhebung und Vervollständigung von Mitgliedsdaten werde kontinuierlich weiterentwickelt. Nach Ansicht des Gerichts müssen auch jene Pflegefachpersonen erfasst werden, die außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen tätig sind, etwa in Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten. (dpa/bearbeitet durch Red)
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