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Nachricht vom 14.06.2026    

Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz: Eine neue, aber noch wenig nachgefragte Bestattungsform

Seit fast einem dreiviertel Jahr sind Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz möglich. Diese neue Art der Bestattung hat für einige Verstorbene bereits zur letzten Ruhe im Wasser geführt. Doch wie wird diese Form tatsächlich angenommen?

Seebestattung (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Rheinland-Pfalz. Seit der Einführung der Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz wurden bereits mehrere dieser Bestattungen durchgeführt. "Wir haben schon mehrere Dutzend Flussbestattungen durchgeführt", berichtet Sebastian Trüb, Mitinhaber der Firma Rheinbestattung Mainz und der Erste, der eine Genehmigung erhielt. Das Unternehmen agiert als Dienstleister für Bestatter in der Region und hat Sterbefälle aus Mainz, Worms, Kaiserslautern, Landau sowie dem nördlichen Rheinland-Pfalz betreut.

Einige Verstorbene wählten die Flussbestattung aufgrund ihrer Verbindung zum Wasser oder zur Schifffahrt. "Wir haben Menschen bestattet, die sind selbst als Kapitäne auf dem Rhein Container- und Tankschiffe gefahren", so Trüb. Auch der Gedanke an den Kreislauf des Lebens spielt eine Rolle: "Sie haben Gefallen daran, dass man so in diesen ewigen Kreislauf zurückkehrt."

Flussbestattung bleibt Nische
Die Nachfrage bleibt jedoch gering. Ulrike Grandjean vom Bestatterverband Rheinland-Pfalz bestätigt: "Am Anfang war es das Neue, das Interessante, das Tolle - und letztendlich ist es dann doch konkret nicht so." Sie hatte bisher keine konkrete Anfrage für eine Flussbestattung.

Zahlen aus dem Norden und Süden
Genehmigungen werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz erteilt. Bislang gab es 31 Erlaubnisse, darunter 15 für die Mosel und 15 für den Rhein. Für die Lahn wurde eine Genehmigung erteilt, für die Saar liegt noch kein Antrag vor.



Im Süden des Landes sind die Zahlen ähnlich übersichtlich. Die SGD Süd meldet vier Genehmigungen, ein weiterer Antrag ist in Bearbeitung. Unterschiede gibt es bei der Genehmigungspraxis: Im Norden muss jede Bestattung einzeln genehmigt werden, während im Süden Sammelerlaubnisse vergeben werden.

Vorgaben wurde nachgebessert
Anfangs hatten manche Bestatter noch Probleme bei der Suche nach der richtigen Urne gehabt. Denn im neu gefassten Gesetz vom September 2025 steht, dass die Urnen, die von einem Schiff aus in Rhein, Mosel, Lahn und Saar abgelassen werden, "aus sofort wasserlöslicher Zellulose" sein müssen.

Inzwischen verlangt das Gesundheitsministerium nicht mehr, dass die Urne sich sofort auflöst, sondern nur noch, dass "deren Auflösungsprozess in dem Moment beginnt, in welchem diese mit Wasser in Kontakt kommen". Und: Neben Urnen aus Zellulose dürfen auch Urnen aus Zucker, Gelatine und Algen-Biopolymeren verwendet werden, wie die SGD Nord mitteilt.

Wichtig sei: Die Urne soll bei der Bestattung in einem fließenden Gewässer sofort versinken, nicht länger sichtbar auf der Wasseroberfläche schwimmen und nicht an das Ufer gespült werden. Anders als anfangs brauchen die Bestatter nun auch kein Zertifikat mehr, dass das alles nachweist. Es reiche, wenn der Bestatter die Eigenschaften der Urne in seinem Antrag bestätige, hieß es. Die Nachbesserungen seien sinnvolle Erleichterungen für die Bestatter gewesen, sagte Grandjean. (dpa/bearbeitet durch Red)


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