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Pressemitteilung vom 08.06.2026    

Einweg-Vapes: Neue Rückgaberegelungen ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Verkaufsstellen in Deutschland Einweg-Vapes zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Hintergründe dieser neuen Regelung und erklärt, warum die richtige Entsorgung so wichtig ist.

Symbolbild. (Quelle: Pixabay)

Region. Einweg-Vapes stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik, darunter Gesundheitsrisiken, Ressourcenverbrauch und Jugendschutz. Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW erklärt: "Die in den Geräten enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus verursachen immer wieder Brände in Müllfahrzeugen sowie Sortier- und Entsorgungsanlagen. Denn viele Nutzer nehmen die Vapes nicht als Elektrogeräte wahr und werfen sie in die Mülltonne oder den Gelben Sack." Solche Brände können zu erheblichen Schäden führen und die Müllgebühren erhöhen.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wird ab dem 1. Juli eine neue Rückgaberegelung eingeführt. Jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes verkauft, muss die gebrauchten Geräte kostenlos zurücknehmen. Dies gilt für Fachgeschäfte ebenso wie für Kioske, Tankstellen und Tabakläden. Wichtig ist, dass die Rückgabe nicht an einen Neukauf gebunden ist. Verbraucher können ihre alten Geräte unabhängig vom ursprünglichen Kaufort abgeben.



Alternativen zu den Einweg-Vapes gibt es bereits: Wiederaufladbare Modelle sind langlebiger und produzieren weniger Elektroschrott. Dennoch müssen auch diese am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden. (PM/Red)


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