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Pressemitteilung vom 27.05.2026    

EKHN verschärft Wahlrecht: Extremisten sollen nicht in Kirchenvorstände

Die EKHN hat ein Gesetz beschlossen, das Extremisten von Kirchenvorständen ausschließen soll. Synodale aus dem Westerwald arbeiteten am Antrag mit und bewerten die Neuregelung als überfällig. Im Blick steht auch der Umgang mit Gemeindemitgliedern, die die AfD wählen.

Die vier Synodalen (v.l.) Elisabeth Huhn, Sabrina Loth, Dieter Eller und Rotraud Weber. (Foto: Peter Bongard)

Westerwaldkreis. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat bei ihrer jüngsten Sitzung ein Gesetz gegen Extremismus in Kirchenvorständen verabschiedet. Die Wahlordnung wurde damit verschärft. Menschen mit extremistischen, antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Positionen sollen demnach nicht in Kirchenvorstände gewählt werden können. Der Beschluss fiel ohne Gegenstimme.

Mitarbeit aus dem Ausschuss Gesellschaftliche Verantwortung
Ausgangspunkt war ein Antrag, an dem auch Synodale aus dem Westerwald als Mitglieder des Ausschusses für Gesellschaftliche Verantwortung mitgearbeitet haben. Genannt werden Pfarrerin Elisabeth Huhn, Rotraud Weber, Dieter Eller und Sabrina Loth. Aus ihrer Sicht kommt die Regelung spät. Sie halten die Abgrenzung für notwendig, sehen aber zugleich Spielraum für noch deutlichere Formulierungen.

Unvereinbarkeit von Extremismus und Gemeindeverantwortung
Die vier Vertreter betonen, dass christliche Verantwortung in einer Kirchengemeinde und extremistische Haltungen nicht zusammenpassen. Als Begründung verweisen sie auf zentrale christliche Grundsätze, darunter die Nächstenliebe und das Verhältnis zu jüdischem Leben. Nach ihrer Darstellung widersprechen antisemitische, rassistische und menschenverachtende Positionen dem christlichen Weltbild grundsätzlich.



Forderung nach mehr Klartext zur AfD
Dieter Eller, dienstältester Vertreter des Evangelischen Dekanats Westerwald in der Synode, hält den Gesetzestext für zu zurückhaltend. Er hätte die Formulierungen nach eigener Einschätzung noch klarer gefasst. Dabei verweist er darauf, dass mit dem Gesetz auch die AfD gemeint sei und eine Benennung aus seiner Sicht mehr Eindeutigkeit schaffen würde. Als Vergleich führt er an, dass die katholische Kirche die Unvereinbarkeit von AfD-Mitgliedschaft und kirchlichem Amt klarer formuliert habe.

Gegenrede, aber keine Ausgrenzung in Gemeinden
Die Wäller Synodalen beschäftigt zugleich die Frage, wie Kirchengemeinden mit Mitgliedern umgehen, die die AfD wählen und offen dazu stehen. In ihrer Bewertung gehört es zur Verantwortung, menschenverachtenden Aussagen zu widersprechen und die eigene Stimme zu erheben. Gleichzeitig soll der Umgang von christlicher Haltung geprägt bleiben. Sie betonen, dass Nächstenliebe auch in solchen Situationen gilt und dass Diskriminierung nicht mit dem eigenen Anspruch vereinbar sei. (PM/bearbeitet durch Red)


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