Versuchter Mord in Altenkirchen – Prozess beim Landgericht Koblenz hat begonnen
Von Wolfgang Rabsch
Bei dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 20-jährigen Mann begonnen, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist. Die Tat ereignete sich im August 2025 in der Nähe des Bahnhofs in Altenkirchen. Das Verfahren sorgt in der Region für Aufsehen und wird von mehreren Medien begleitet.
Koblenz. Bei dem Landgericht in Koblenz hat der Prozess begonnen, der im Kreis Altenkirchen für Unruhe und Aufsehen sorgt. Die Straftat wurde an einem Brennpunkt in Altenkirchen begangen, der seit Langem Thema in der Kreisstadt ist und von der Presse medial begleitet wird. In der Nähe des Bahnhofs in Altenkirchen hat sich eine Szene etabliert, die nicht für das Stadtbild von Altenkirchen typisch ist. Es kann offen ausgesprochen werden, was dort abgeht und warum Polizei und Verwaltung bereits Maßnahmen ergriffen haben. Nun war es im August 2026 zu einem Vorfall gekommen, der beinahe einem Menschen das Leben gekostet hätte.
Die Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-jährigen Angeklagten unter anderem vor, als Heranwachsender versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch zu töten sowie tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Angeklagte soll am 30.08.2025 in der Nähe vom Bahnhof Altenkirchen dem Geschädigten im Vorbeigehen unvermittelt und mit Tötungsabsicht in den Bauch gestochen haben. Dadurch soll der Geschädigte eine 15 cm tiefe Stichverletzung erlitten haben. Der Geschädigte soll durch einen Rettungshubschrauber in eine Klinik verbracht und dort operiert worden sein. Dem Vorfall soll ein seit Jahren schwelender Streit zwischen der damaligen Lebensgefährtin des Geschädigten und dem Angeklagten sowie dessen Freundin vorausgegangen sein. Angeklagt sind die Paragrafen 211 StGB (Mord) und 224 StGB (gefährliche Körperverletzung).
Verhandelt wird der Fall vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Andreas Groß. Das mediale Interesse war vorhanden, denn neben den Kurieren waren noch weitere Kollegen der schreibenden Zunft anwesend und sogar eine Reporterin von SWR 1, die im Radio von diesem Verfahren berichtete.
Zunächst stellte Richter Groß fest, dass im Vorfeld des Hauptverhandlungstermins mit allen Beteiligten keinerlei Absprachen im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.
Zu seiner Person erklärte der 20-jährige Angeklagte, dass er glaube, noch verlobt zu sein, obwohl er von seiner Verlobten lange nichts mehr gehört habe. Durch schlechten Umgang hätte er keinen Schulabschluss erreicht und auch keine Ausbildung begonnen. In der JVA würde er als Küchenhilfe arbeiten und wäre dort in der Suchtberatung und in psychologischer Betreuung. In der Clique in Altenkirchen hätte er täglich Alkohol und Cannabis konsumiert, ebenso Kokain und Amphetamine.
Der Stich mit dem Messer wird nicht bestritten
Rechtsanwältin Maike Naumiok, die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, verlas anschließend eine Verteidigererklärung zu den Tatvorwürfen. Am Tattag hätte sich die Situation hochgeschaukelt, weil es in dem Waldstück hinter dem Bahnhof, dort, wo die Szene immer uriniert, zum Streit gekommen wäre. Auf dem Weg zurück zum Treffpunkt am Bahnhof wäre dem Angeklagten der später Verletzte entgegengekommen, der ihn sofort ohne Vorwarnung angegriffen und zugeschlagen habe. Um sich zu schützen und zu wehren, hätte der Angeklagte aus seiner Hosentasche ein Springmesser hervorgeholt und einmal auf den Zeugen eingestochen. Da er zunächst von der Verletzung nichts gesehen hätte, da der Geschädigte ein T-Shirt und darüber eine Jacke getragen hätte, ging er weiter und dann nach Hause. Hier unterbrach der Angeklagte und sagte: "Ich bereue sehr, was passiert ist, und weiß auch, dass ich einen großen Fehler begangen habe, als ich das Messer aus meiner Hosentasche zog und zustach. In der Gruppe am Bahnhof gab es häufig Affären, auch Betrug in laufenden Beziehungen fand statt. Deshalb kam es oft zu Streit zwischen den Frauen. Als der Zeuge auf mich einschlug und mir auch meine Kette vom Hals abriss und mein T-Shirt zerriss, bekam ich Panik und zog mein Springmesser aus der Tasche. Ich stach einmal zu und zog das Messer sofort wieder aus dem Körper. Das Messer habe ich auf dem Nachhauseweg weggeworfen."
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Der psychiatrische Gutachter stellte dem Angeklagten die Frage, warum er dreimal vor Gericht gestanden habe, da er mit einem Messer andere verletzt habe. Darauf antwortete der Angeklagte: "Warum ich immer ein Messer mit mir trage, kann ich nicht sagen."
Das "Opfer" leidet an den Folgen des Stichs
Der durch den Messerstich schwerverletzte Zeuge schilderte, dass er nur einmal Kontakt mit dem Angeklagten gehabt habe und ihn ansonsten überhaupt nicht kennen würde. Weiter führte er aus: "Ich ging auf dem Trampelpfad aus dem Waldstück vom Urinieren zurück zum Bahnhof, als der Angeklagte mir entgegenkam. Ich fragte ihn, warum er meine Freundin beleidigt und bedroht hat. Er antwortete nicht und zog augenblicklich aus der Tasche seines Hoodies ein Messer, stach sofort zu und entfernte sich direkt. Kurze Zeit später wurde ich bewusstlos und bin erst in der Uniklinik in Bonn wach geworden nach sechsstündiger Notoperation, die mir das Leben gerettet hat. Der Stich verletzte meine Leber und ging knapp am Herz vorbei. Ich leide aktuell an einer posttraumatischen Belastungsstörung und benötige eine Therapie. Ich bin körperlich stark eingeschränkt und kann keinen Sport mehr ausüben, was für mich sehr schlimm ist. Zudem habe ich Schlafstörungen und Panikattacken. Ich bleibe dabei, dass ich den Angeklagten zuvor nie bedroht oder angegriffen habe."
Die ehemalige Freundin des verletzten Zeugen konnte sich bei ihrer Aussage nicht mehr genau an einzelne Details erinnern. Zudem würde sie das Geschehen am Tattag nicht loslassen.
Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird am 2. Juni 2026 fortgesetzt. Die Kuriere werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.
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