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Pressemitteilung vom 15.05.2026    

Wohin mit Grünschnitt? Diese Regeln gelten im Westerwaldkreis

Mit dem starken Wachstum in Gärten und auf Grundstücken fällt aktuell viel Grünschnitt an. Doch nicht jede Entsorgung ist erlaubt. Der Westerwaldkreis weist auf legale Wege hin und macht zugleich deutlich, wann Gartenabfälle zum Problem werden können.

Illegal Grünschnitt in Gewässern zu entsorgen, kann mit Bußgeldern geahndet werden. (Foto: Kreisverwaltung/Roger Best)

Westerwaldkreis. Mit dem kräftigen Pflanzenwachstum im Frühjahr stellt sich in vielen Gärten wieder dieselbe Frage: Wohin mit dem Grünschnitt? Wer Rasen mäht oder Hecken und Sträucher zurückschneidet, hat oft in kurzer Zeit größere Mengen an Gartenabfällen. Nach Angaben der Kreisverwaltung gibt es dafür mehrere einfache Möglichkeiten. Eine davon ist das Mulchen, bei dem gemähtes Gras auf dem eigenen Grundstück liegen bleibt. Auch das Kompostieren gilt als praktikable Lösung. Wenn beides nicht möglich ist, kann für kleinere Mengen die braune Bioabfalltonne genutzt werden.

Abholung und Deponien als weitere Wege
Zusätzlich wird Grünschnitt zweimal im Jahr an festen Terminen abgeholt. Diese Termine stehen im Abfallkalender. Pro Grundstück können bei dieser Abfuhr bis zu 2 m³ Grünabfälle kostenlos entsorgt werden. Mengen, die darüber hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb, kurz WAB, gegen Gebühr mitgenommen.

Für größere Mengen bietet sich die Anlieferung auf den Deponien des WAB in Meudt oder Rennerod an. Dort werden gegen Vorlage eines Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr den Gebührenbescheiden für Grundstückseigentümer beiliegt, bis zu 200 Kilogramm Grünschnitt kostenfrei angenommen. Der Gutschein gilt allerdings nur für eine einzige Anlieferung. Er kann nicht aufgeteilt werden und verliert nach der ersten Nutzung seine Gültigkeit, unabhängig davon, wie viel Grünschnitt tatsächlich abgegeben wurde. Weitere Anlieferungen sind ganzjährig gegen eine überschaubare Gebühr möglich.




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Illegale Entsorgung ist strafbar
Klar ist für die Kreisverwaltung auch, was nicht erlaubt ist. Wer Gartenabfälle am Wald- oder Wegesrand entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Bußgeldern geahndet werden. Das gilt ebenso für die Entsorgung von Rasenschnitt an oder in Gewässern. Dort kann sich illegal abgelagertes Treibgut etwa an Brücken und Rohrdurchlässen sammeln. Dadurch sind Rückstau und Überschwemmungen von Gärten und Kellern möglich.

Ansprechpartner bei Fragen
Fragen zur Thematik beantworten die Untere Wasserbehörde sowie die Abfallbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Dort werden auch Hinweise auf illegale Grünschnittentsorgung oder Müllablagerung entgegengenommen. Ansprechpartner sind:
Marco.Metternich@westerwaldkreis.de, Telefon 02602/124-568,
Thorsten.Grillo@westerwaldkreis.de, Telefon 02602/124-372,
Roger.Best@westerwaldkreis.de, Telefon 02602/124-216.
Die Abfallberatung des WAB ist erreichbar unter beratung@wab.rlp.de, Telefon 02602/6806-55. (PM/bearbeitet durch Red)


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