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Pressemitteilung vom 02.05.2026    

Verbraucherzentrale Koblenz: Wichtige Versicherungs-Tipps für Drohnenbesitzer

Drohnen werden immer beliebter, sei es für atemberaubende Luftaufnahmen oder als Freizeitgerät. Doch was passiert, wenn eine Drohne einen Schaden verursacht? Eine Haftpflichtversicherung kann hier entscheidend sein.

Foto: Pixabay

Koblenz. Drohnen faszinieren durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, doch sie bringen auch Risiken mit sich. Halter haften in der Regel für Schäden, die durch ihre Drohne entstehen. "Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben", erklärt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale. Sie betont, dass nicht jede private Haftpflichtversicherung Drohnenschäden abdeckt und daher der Versicherungsschutz vor dem ersten Flug geprüft werden sollte. Sollte die bestehende Versicherung nicht ausreichen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Police notwendig.

Eine Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenschutz beginnt bereits bei 50 Euro pro Jahr. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, idealerweise ohne Selbstbehalt. Bei schwereren Drohnen über 2,5 Kilogramm kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.




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Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Wert der eigenen Drohne durch eine Kaskoversicherung abzusichern. Diese deckt Reparaturkosten, Diebstahl oder Transportschäden ab. Unabhängige Testberichte zu diesen Versicherungen sind bei der Stiftung Warentest verfügbar.

Die Verbraucherzentrale bietet zudem Informationen zur Rechtslage beim Drohneneinsatz an, um unerlaubte Aufnahmen von Personen zu vermeiden. Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 06131-2848122 zur Verfügung. (PM/Red)


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