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Pressemitteilung vom 01.05.2026    

Pflegeverband warnt vor Folgen geplanter Gesetzesänderung

Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz sieht durch geplante Änderungen im Gesundheitswesen erhebliche Risiken. Im Fokus steht ein Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze. Nach Einschätzung des Verbandes könnten Versorgung und Personalbindung darunter leiden.

Symbolbild. (KI-generiert)

Rheinland-Pfalz. Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz warnt vor den geplanten Änderungen im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders kritisch bewertet der Verband die vorgesehene Abschaffung der vollständigen Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege.

Geplante Deckelung der Vergütung
Künftig soll die Grundlohnsummenentwicklung als Obergrenze für Vergütungssteigerungen gelten. Damit würden tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig ausgeglichen. Aus Sicht der PflegeGesellschaft bedeutet dies einen grundlegenden Systemwechsel mit weitreichenden Folgen für Einrichtungen und Beschäftigte.

Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen
Pflegedienste sind verpflichtet, nach Tarif oder tarifähnlich zu bezahlen. Gleichzeitig würden sie durch die geplante Regelung finanziell begrenzt. Dadurch entsteht eine strukturelle Finanzierungslücke, die von den Einrichtungen nicht ausgeglichen werden kann. Der Verband sieht darin eine erhebliche Belastung für die wirtschaftliche Stabilität vieler Anbieter.

Realität der Versorgung im Blick
Die PflegeGesellschaft verweist darauf, dass Einrichtungen Leistungen nach SGB V und SGB XI erbringen und dabei dasselbe Personal einsetzen. Eine Trennung der Personalkosten nach Rechtskreisen entspricht nicht der Praxis. Einschränkungen in einem Bereich hätten daher direkte Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche.



Risiken für Personal und Versorgung
Der Verband benennt mehrere Risiken. Dazu gehört eine mögliche Schwächung der Tarifbindung, wenn steigende Löhne nicht refinanziert werden. Auch eine Abwanderung von Pflegekräften wird als Folge gesehen. Zudem könnten Versorgungsengpässe entstehen, wenn sich Dienste aus bestimmten Leistungsbereichen zurückziehen. Auch Auswirkungen auf die Langzeitpflege werden erwartet.

Forderungen an die Politik
Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz fordert, die bisherigen Regelungen zur Tarifrefinanzierung in §§ 132a und 132l SGB V vollständig beizubehalten. Eine Deckelung der Vergütungssteigerungen soll nicht erfolgen. Zusätzlich wird eine umfassende Prüfung der Folgen für die Versorgung gefordert.

Appell an Entscheidungsträger
Der Verband richtet einen klaren Appell an die Politik in Rheinland-Pfalz und im Bund. Die Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung müsse Priorität haben. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels dürften keine Maßnahmen getroffen werden, die die Pflege weiter belasten. (PM/bearbeitet durch Red)


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