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Pressemitteilung vom 01.05.2026    

Ferienbetreuung im Westerwaldkreis: Planung startet jetzt

Viele Familien stehen in den Ferien vor der Frage nach verlässlicher Betreuung. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz entsteht ein Anspruch, der den Alltag deutlich entlasten kann. Im Westerwaldkreis laufen die Vorbereitungen, nun werden konkrete Bedarfe erfasst.

Symbolbild. (KI-generiert)

Westerwaldkreis. Ferienzeiten stellen viele Familien vor große Herausforderungen. Das Ganztagsförderungsgesetz schafft für Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung täglich, von Montag bis Freitag, auch in den Ferien. Erstmals gilt dieser Anspruch für Kinder, die ab Sommer 2026 in die erste Klasse eingeschult werden. Im Westerwaldkreis laufen die Vorbereitungen, für die weitere Planung wird die Mithilfe der Familien benötigt.

Bedarfserhebung bei Eltern
In den kommenden Wochen erhalten Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse einer Grund oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, ein Schreiben. Darin werden sie gebeten, online an einer kurzen Umfrage teilzunehmen. Ziel ist es, den Bedarf nach Ferienbetreuung und die gewünschten Zeiten zu ermitteln. Eine Teilnahme ist auch wichtig, wenn kein Bedarf besteht. Die konkrete Anmeldung erfolgt später, dazu folgt eine gesonderte Information.

Organisation in den Verbandsgemeinden
Die Ferienbetreuung findet in der jeweiligen Verbandsgemeinde statt, nicht zwingend an der eigenen Schule. Der Transport liegt in der Verantwortung der Eltern. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich. Für die Teilnahme wird ein Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche erhoben. Darin enthalten sind Mittagessen, Getränke und ein Snack. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ermäßigungen berücksichtigt werden.




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Weitere Informationen
Auskünfte zur Ferienbetreuung geben die Ansprechpersonen der Verbandsgemeinden. Informationen stehen auch online unter www.westerwaldkreis.de/gafoeg.html sowie per E-Mail an gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de zur Verfügung.

Personal wird gesucht
Eine zentrale Aufgabe bleibt die Gewinnung von Betreuungskräften, vor allem für die Ferienzeiten. In allen Verbandsgemeinden werden engagierte Personen gesucht, die Kinder begleiten und unterstützen. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Kräfte werden geschult und arbeiten unter fachlicher Anleitung.

Schrittweise Einführung des Anspruchs
Nach dem Start im Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch schrittweise erweitert. Jedes Jahr kommt eine weitere Klassenstufe hinzu. Im Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulalter bis zum Beginn der Klassenstufe 5. Kreisverwaltung und Verbandsgemeinden arbeiten eng zusammen, um die Umsetzung sicherzustellen. (PM/bearbeitet durch Red)


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