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Nachricht vom 27.04.2026    

Gericht in Koblenz erklärt Grenzkontrollen für rechtswidrig

Ein Mann erzielte einen juristischen Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland, nachdem er eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze angefochten hatte. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied zu seinen Gunsten.

Grenzkontrollen in Deutschland. Foto: Harald Tittel/dpa

Koblenz. Ein Mann hat erfolgreich gegen eine Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Die Feststellung der Identität des Mannes durch die Bundespolizei im Juni 2025 in Perl nach der Einreise aus Schengen (Luxemburg) sei rechtswidrig gewesen, teilte das Gericht mit. Der Grund: Die Verlängerung der Grenzkontrollen von März bis September 2025 sei nicht unionsrechtskonform erfolgt. Der Schengener Grenzkodex erlaubt einem Mitgliedstaat solche Kontrollen nur bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit.

Grenzkontrollen nicht hinreichend begründet
Der Mitgliedstaat habe zwar einen Beurteilungsspielraum, doch laut Verwaltungsgericht habe die Bundesrepublik Deutschland diesen verletzt. Die Bewertung sei nicht auf einer "tragfähigen Tatsachengrundlage" vorgenommen worden und somit unzureichend begründet und dokumentiert. (Aktenzeichen: 3 K 650/25.KO) Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.



An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um unerlaubte Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.

Kritik an den Grenzkontrollen hält an
Im vorliegenden Fall war der Kläger mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs, als er auf einem Rastplatz an der A8 hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen in eine "verdachtsunabhängige Identitätskontrolle" kam. Er klagte dagegen, da er überzeugt war, dass die Kontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen. Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Vor allem stationäre Kontrollen wie auf der A64 nach Luxemburg in der Nähe von Trier stoßen auf Kritik - auch in Luxemburg. Mehr als 50.000 deutsche Grenzgänger arbeiten in Luxemburg. (dpa/bearbeitet durch Red)


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