Pressemitteilung vom 18.04.2026 
Cyberkriminalität in Rheinland-Pfalz: Ermittler in Koblenz im Kampf gegen Ransomware
Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz steht vor großen Herausforderungen im Bereich der Cyberkriminalität. Insbesondere Ransomware-Angriffe, die oft auf kritische Infrastrukturen abzielen, fordern die Ermittler heraus.
Koblenz. Im Jahr 2025 bearbeitete die LZC deutlich weniger Ermittlungsverfahren als in den Vorjahren. Während 2023 noch 2.439 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte abgeschlossen wurden, sank diese Zahl 2024 auf rund 1.650 und 2025 weiter auf nur 371. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer erklärte, dass die Gesamtzahl der bearbeiteten Verfahren jedoch höher sei, da viele gegen unbekannte Täter geführt werden. Die Schwankungen resultieren aus dem Abschluss größerer Verfahrenskomplexe, nach denen zahlreiche Folgeverfahren anfallen. Zudem war die Stelle 2025 nicht voll besetzt.
Bei den Fällen handelt es sich häufig um Ransomware-Angriffe, bei denen Daten verschlüsselt und Lösegeld erpresst wird. Täter drohen oft mit der Veröffentlichung sensibler Daten. Diese Angriffe betreffen besonders Unternehmen und Behörden, die als "kritische Infrastruktur" gelten, wie Krankenhäuser oder Energieunternehmen. Angerer betonte, dass Ransomware-Gruppen ihre Erfolge auf Leak-Portalen im Darknet veröffentlichen, wo sie auch gestohlene Daten anbieten.
Eine große Herausforderung für die Strafverfolgung ist die Auswertung von Massendaten und die zunehmende Verschlüsselung der Kommunikation durch die Täter, die vermehrt auf Künstliche Intelligenz setzen. "Die Auswertung der sichergestellten Daten wird in naher Zukunft ohne KI-Unterstützung nicht mehr möglich sein", so Angerer.
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Die LZC unterscheidet sich von lokalen Staatsanwaltschaften dadurch, dass sie proaktiv agiert. Sie reagiert nicht nur auf Strafanzeigen, sondern sucht aktiv kriminelle Foren und leitet Verfahren gegen deren Betreiber ein. Oft werden solche Foren nicht angezeigt, da es keine direkten Geschädigten gibt.
Staatliche und terroristische Angriffe fallen hingegen nicht in die Zuständigkeit der LZC. Dennoch sind die Grenzen fließend, da kriminelle, staatliche und terroristische Cyber-Angriffe ähnlich ablaufen und einige Akteure sowohl kriminell aktiv sind als auch Verbindungen zu bestimmten Staaten haben. "Überschneidungen in der Motivation sind daher nicht unüblich", sagte Angerer. (dpa/bearbeitet durch Red)
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