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Pressemitteilung vom 18.04.2026    

Wasserentnahmeentgelt für Landwirte in Rheinland-Pfalz: Kontroverse um Bürokratie und Kosten

Seit Anfang 2024 müssen Landwirte in Rheinland-Pfalz für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zahlen. Die neue Abgabe sorgt für Diskussionen, insbesondere wegen der damit verbundenen Bürokratie und finanziellen Belastungen. Während das Umweltministerium von erwarteten Einnahmen spricht, äußern sich landwirtschaftliche Verbände kritisch.

Bewässerung in der Landwirtschaft. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Mainz. Das Wasserentnahmeentgelt gibt es in Rheinland-Pfalz bereits seit 2013, doch seit dem 1. Januar 2024 sind auch Landwirte davon betroffen. Sie müssen ab einer Entnahme von 10.000 Kubikmetern Grundwasser oder 20.000 Kubikmetern Oberflächenwasser jährlich zahlen. Die Gebühren betragen 6 Cent pro Kubikmeter Grundwasser und 2,4 Cent für Oberflächenwasser, wobei Wasser- und Bodenverbände jeweils die Hälfte zahlen. Ziel ist es, die Einnahmen zweckgebunden für Maßnahmen zur schonenden Bewässerung einzusetzen.

Das grüne Umweltministerium hatte mit Einnahmen von etwa 421.000 Euro gerechnet, was sich als realistisch herausstellte. Im Süden des Landes wurden 2024 rund 416.000 Euro eingenommen, davon 75.000 Euro von Landwirten und 341.000 Euro von Wasser- und Bodenverbänden. Im Norden zahlte ein Verband knapp 7.000 Euro. Für 2025 beliefen sich die Vorauszahlungen im Süden auf etwa 464.000 Euro, wovon 116.000 Euro von Landwirten kamen. Im Norden entrichtete ein Verband 5.100 Euro.



Die Einführung des Entgelts wurde mit Wasserknappheit durch Klimawandel und Dürreperioden begründet. Im Landtag stimmten CDU, Freie Wähler und AfD dagegen, während Umweltverbände die Regelung begrüßten.

Johannes Zehfuß, CDU-Abgeordneter und Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, kritisiert den impliziten Vorwurf eines sorglosen Umgangs mit Wasser. Er hält das Wasserentgelt an sich für sinnvoll, bemängelt jedoch die bürokratische Umsetzung, die seiner Meinung nach nicht wirtschaftlich sei. Laut Ministerium beliefen sich die Verwaltungskosten für das Entgelt insgesamt auf 1,41 Millionen Euro bei Einnahmen von 25 Millionen Euro, die auch Zahlungen von Wasserversorgern oder Unternehmen umfassen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau lehnt die Abgabe ab und sieht sie als Wettbewerbsverzerrung. Das Entgelt könne schnell hohe Summen erreichen, was besonders Betriebe mit geringer Gewinnmarge belaste. (dpa/bearbeitet durch Red)


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