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Nachricht vom 15.04.2026    

Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Rheinland-Pfalz soll erschwert werden

Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag planen eine Änderung der Landesverfassung, um die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu erschweren. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere gegen die AfD, die als größte Oppositionspartei mit ihrer derzeitigen Stärke eigenständig Ausschüsse initiieren könnte.

Beispiel: Untersuchungsausschuss "Flutkatastrophe" in Mainz. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag soll künftig schwieriger werden. Dies verkündeten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen gemeinsam in Mainz. Die geplante Verfassungsänderung zielt darauf ab, die AfD daran zu hindern, mit eigener Mehrheit Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

CDU und SPD befinden sich derzeit in Koalitionsverhandlungen, während die Grünen die kleinere Oppositionspartei darstellen. "Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen", erklärten die Abgeordneten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne).

Missbrauch des Kontrollinstruments ausschließen
Die Abgeordneten sehen die Notwendigkeit einer Neujustierung darin, Missbrauch dieses Kontrollinstruments zu verhindern. Das Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, sei das schärfste Kontrollinstrument gegenüber der Regierung.




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Quorum von einem Fünftel auf ein Viertel erhöhen
Das Quorum für die Einsetzung von U-Ausschüssen soll von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten erhöht werden. Dies entspreche den Regelungen auf Bundesebene sowie in mehreren anderen Bundesländern. Der Landtagspräsident wurde gebeten, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen.

Die AfD hatte bereits U-Ausschüsse angekündigt
Mit 24 Abgeordneten zieht die AfD in den neuen Landtag ein. Nach aktuellem Recht kann sie jederzeit einen Untersuchungsausschuss einsetzen, da dafür 21 von 105 Abgeordneten ausreichen. Die AfD hatte bereits einen Untersuchungsausschuss zur Coronapolitik angekündigt und auch andere Themen wie den Sonderurlaub für Landesbeamte ins Spiel gebracht. Nach der geplanten Verfassungsänderung wären 27 Stimmen notwendig, um einen Ausschuss einzusetzen. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Politik & Wahlen  
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