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Pressemitteilung vom 10.04.2026    

Vorsicht beim Nestentfernen: Was im Westerwald zu beachten ist

Mit den ersten warmen Tagen häufen sich die Anfragen zur Entfernung von Insektennestern bei der Unteren Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises. Doch das eigenmächtige Entfernen kann rechtliche Konsequenzen haben. Welche Regeln beachtet werden müssen und wann eine Umsiedlung möglich ist, erfahren Sie hier.

Symbolbild: Pixabay.

Westerwaldkreis. Sobald die Temperaturen steigen, suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, Nester von Hornissen, Wespen und anderen Insekten zu entfernen. Die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass dabei wichtige gesetzliche Bestimmungen gelten. Laut der Bundesartenschutzverordnung sind Hornissen, Hummeln und Wildbienen besonders geschützt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Töten dieser Tiere sowie die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Nester ohne triftigen Grund.

Hornissen wirken aufgrund ihrer Größe oft bedrohlich, sind jedoch friedfertig und vermeiden in der Regel den Kontakt mit Menschen. Ihr Stich ist für gesunde Menschen nicht gefährlicher als der einer Biene oder Wespe. Zudem spielen Hornissen eine wichtige Rolle im Ökosystem, da sie andere Insekten jagen und so zur natürlichen Schädlingsbekämpfung beitragen.




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Sollte dennoch eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Nestes notwendig sein, bietet die Untere Naturschutzbehörde Unterstützung an. Sie stellt Kontakte zu Fachleuten bereit, die über die nötigen Genehmigungen verfügen. Auch Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, weshalb ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund entfernt werden dürfen. Die Behörde empfiehlt, immer einen Experten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass es sich um die richtige Wespenart handelt und eine fachgerechte Entfernung gewährleistet ist. PM/Red


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