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Nachricht vom 30.03.2026    

Bistum Trier legt Zahlen zu Missbrauchsfällen vor

Das Bistum Trier hat seinen Bericht für das Jahr 2025 veröffentlicht und gibt darin einen Überblick über die gemeldeten Fälle sexualisierter Gewalt. Neben den Vorfällen werden auch finanzielle Entschädigungen an Betroffene thematisiert.

Illustration Gewalt. Foto: Fabian Sommer/dpa

Trier. Der Krisenstab des Bistums Trier hat sich im vergangenen Jahr mit fünf Meldungen zu möglichen Fällen von sexualisierter Gewalt durch noch lebende Personen befasst. In einem Fall stand der Verdacht der sexuellen Nötigung im Raum, in vier weiteren Fällen ging es um Berührungen über der Kleidung. An die Staatsanwaltschaft wurden 2025 zwei dieser Fälle gemeldet, wobei einer noch im gleichen Jahr eingestellt wurde, wie aus dem Bericht des Bistums für 2025 hervorgeht.

Insgesamt zählte der Krisenstab im vergangenen Jahr neun Meldungen zu Vorfällen. Neben den fünf tatsächlich behandelten Fällen wurden vier weitere unter "nicht substantiell" beziehungsweise "Sonstiges/ohne Angabe" aufgeführt.

Sehr unterschiedliche Tatzeitpunkte
Von den neun Meldungen bezogen sich vier auf Taten ab dem Jahr 2020. Zwei Fälle sollen ihren Anfang in den 1980er Jahren genommen haben, einer in den 2000er Jahren und zwei weitere in den 2010er Jahren. Die Beschuldigten sind laut Bistum zwei Pfarrer - wovon einer bereits seiner geistlichen Rechte und Pflichten enthoben ist -, ein Ordensgeistlicher, ein pastoraler Mitarbeiter, eine minderjährige ehrenamtliche Person, eine Pflegekraft, ein Erzieher und eine Lehrkraft, die nicht beim Bistum angestellt war, sowie ein Erwachsener ohne kirchlichen Bezug.



Sechsstelliger Betrag geht an Betroffene
Der jährliche Bericht umfasst seit 2023 nicht nur Fälle sexualisierter Gewalt durch Geistliche oder sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst, sondern auch Vorfälle aus Schulen, Kitas sowie der Kinder- und Jugendarbeit in Pfarreien, pastoralen Räumen und Einrichtungen. Aus dem Bericht geht hervor, dass 2025 Leistungen in Anerkennung des Leids für 33 Anträge in Höhe von insgesamt 781.000 Euro ausgezahlt wurden. Darunter befanden sich Erst- und Folgeanträge. Therapiekosten wurden in Höhe von 28.265,51 Euro erstattet. Insgesamt erhielten 204 Betroffene Leistungen in Anerkennung des Leids, wie es im Bericht heißt. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Kirche & Religion  
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