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Pressemitteilung vom 23.03.2026    

Verbraucherzentrale kritisiert Deutsche Glasfaser: Streit um Vertragslaufzeiten

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Anbieter Deutsche Glasfaser wegen irreführender Angaben zur Laufzeit von Glasfaserverträgen abgemahnt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann genau die Mindestvertragslaufzeit beginnt.

Symbolbild: Pixabay.

Mainz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat am 23. März eine Abmahnung gegen den Glasfaseranbieter Deutsche Glasfaser ausgesprochen. Anlass sind fehlerhafte Informationen zur Mindestvertragslaufzeit bei Glasfaseranschlüssen. Laut der Verbraucherzentrale wurden Kunden in mehreren Fällen falsch über den Beginn der Vertragslaufzeit informiert, was Auswirkungen auf ihre Kündigungsrechte hat.

Zwischen dem Vertragsabschluss und der Freischaltung des Anschlusses vergehen oft mehrere Monate - in Extremfällen sogar Jahre. Ein Fall, der der Verbraucherzentrale vorliegt, zeigt, dass ein Kunde seinen Anschluss erst fast vier Jahre nach Vertragsschluss erhielt. Dennoch war in den Rechnungen und im Kundenportal als Beginn der Vertragslaufzeit das Schaltungsdatum angegeben. Auf Anfrage des Kunden teilte der Kundenservice der Deutschen Glasfaser mit, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung beginne und "systemseitig festgelegt" sei, sodass Änderungen nicht möglich seien.




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Diese Darstellung widerspricht einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25), wonach die Vertragslaufzeit mit dem Abschluss des Vertrages beginnt, unabhängig vom Freischaltungsdatum. Michael Gundall, Referent Technik der Verbraucherzentrale, betont: "Dass interne Systeme keine Änderungen zulassen, ist ein organisatorisches Problem des Anbieters und darf nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen."

Die Verbraucherzentrale fordert die Deutsche Glasfaser auf, solche Aussagen künftig zu unterlassen und sicherzustellen, dass die rechtlich korrekten Vertragslaufzeiten auf Rechnungen und im Kundenportal ausgewiesen werden. Trotz der Abmahnung wurden die Behauptungen nur teilweise korrigiert, eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. PM/Red


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