Hausbesitzer-Check: Warum die Gebäudeversicherung im Ernstfall nicht zahlt
RATGEBER | Starkregen, überflutete Straßen und vollgelaufene Keller sind längst keine Ausnahme mehr. Wetterextreme treten häufiger und intensiver auf. Innerhalb kurzer Zeit können lokale Unwetter erhebliche Schäden anrichten.
Viele Hausbesitzer fühlen sich dennoch gut abgesichert – schließlich besteht eine Wohngebäudeversicherung. Doch genau hier liegt ein verbreiteter Irrtum: Nicht jedes Schadensereignis ist automatisch versichert.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie sogenannten Elementarschäden.
Leitungswasser: Nur aus dem Rohr versichert
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt im Grundschutz in der Regel drei Gefahren ab:
• Feuer
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
Leitungswasser ist dabei klar definiert: Versichert ist ausschließlich Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungsanlagen oder fest installierten Einrichtungen austritt.
Typische Beispiele sind:
• ein Rohrbruch
• eine defekte Fußbodenheizung
• ein undichter Waschmaschinenanschluss
Nicht dazu zählt hingegen Wasser, das von außen ins Gebäude eindringt. Regenwasser, Grundwasser oder aufsteigendes Hochwasser sind im Basisschutz nicht enthalten.
Sturm und Hagel: Nur unter klaren Bedingungen
Auch Sturm- und Hagelschäden sind grundsätzlich versichert – jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Sturm liegt versicherungsrechtlich meist erst ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) vor. Werden dadurch beispielsweise Dachziegel beschädigt oder abgedeckt, übernimmt die Versicherung den Schaden.
Nicht versichert sind hingegen Schäden durch altersbedingte Mängel. Dringt Regen durch ein bereits marodes Dach ein, ohne dass ein Sturmereignis vorliegt, kann die Leistung verweigert werden.
Elementarschäden: Der entscheidende Unterschied
Ein oft übersehener Punkt ist der Schutz vor Elementarschäden. Diese umfassen außergewöhnliche Naturereignisse wie:
• Überschwemmung durch Starkregen
• Hochwasser durch übertretende Flüsse
• Rückstau aus der Kanalisation
• Erdrutsch oder Erdsenkung
• Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben
Gerade Starkregen stellt ein wachsendes Risiko dar. Wenn die Kanalisation überlastet ist, kann Wasser von außen oder unten ins Gebäude eindringen.
Ohne eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sind solche Schäden in der Regel nicht abgesichert.
Verbreiteter Irrtum: Hochwasser ist automatisch versichert
Viele Eigentümer gehen davon aus, gegen Hochwasser geschützt zu sein. Tatsächlich besteht ohne entsprechenden Zusatzbaustein kein Versicherungsschutz bei:
• überfluteten Kellern nach Starkregen
• Schäden durch über die Ufer tretende Gewässer
• Rückstau aus der Kanalisation
Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Ein vollgelaufener Keller verursacht schnell Schäden im fünfstelligen Bereich – insbesondere wenn Technik, Elektrik oder Dämmung betroffen sind.
Klimawandel verschärft die Lage
Extreme Wetterereignisse treten zunehmend auch in Regionen auf, die bislang nicht als Risikogebiete galten. Versicherer reagieren mit strengeren Annahmerichtlinien, höheren Beiträgen oder Selbstbeteiligungen.
Ein späterer Abschluss von Elementarschutz ist nicht immer problemlos möglich.
Rückstau: Das unterschätzte Risiko
Ein besonderes Risiko stellt Rückstau dar. Bei überlasteter Kanalisation kann Wasser durch Abflüsse oder Toiletten in das Gebäude gedrückt werden.
Viele Versicherer leisten jedoch nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Fehlt diese, kann es trotz Versicherungsschutz zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen kommen.
Was Hausbesitzer jetzt prüfen sollten
Ein strukturierter Versicherungscheck sollte folgende Punkte umfassen:
• Ist Elementarschutz ausdrücklich eingeschlossen?
• Ist Rückstau mitversichert?
• Wie hoch ist die vereinbarte Selbstbeteiligung?
• Sind bauliche Sicherungen wie Rückstauklappen vorhanden?
• Ist die Versicherungssumme aktuell und ausreichend?
Gerade ältere Verträge enthalten Elementarschäden häufig nicht automatisch.
Fazit: Kleine Unterschiede, große Folgen
Während Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden in der Regel abgesichert sind, besteht bei Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau oft kein Schutz ohne Zusatzbaustein.
Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist diese Unterscheidung entscheidend. Wer seine Absicherung nicht regelmäßig überprüft bzw. beispielsweise durch einen erfahrenen Versicherungsmakler prüfen lässt, riskiert im Ernstfall hohe Kosten.
Denn am Ende gilt: Maßgeblich ist nicht das Schadensereignis – sondern das, was im Versicherungsvertrag tatsächlich vereinbart wurde. (prm)




















