Pressemitteilung vom 12.03.2026 
Ganztagsanspruch: Neue Ferienregelung soll Kommunen entlasten
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt Kommunen vor große organisatorische Aufgaben. Eine neue gesetzliche Klarstellung soll nun insbesondere während der Schulferien mehr Handlungsspielraum schaffen. Auch im Westerwaldkreis wird die Regelung aufmerksam verfolgt.
Westerwaldkreis. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter bringt für viele Kommunen organisatorische und personelle Herausforderungen mit sich. Besonders in den Schulferien stellt die Betreuung vielerorts eine zusätzliche Belastung dar.
Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche eine gesetzliche Klarstellung beschlossen. Nach dieser Regelung gilt der Anspruch auf Ganztagsförderung in den Ferienzeiten auch dann als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit durch öffentliche Träger oder anerkannte freie Träger der Jugendhilfe zur Verfügung stehen.
Neue Regelung für Ferienzeiten
Durch diese Ergänzung können bestehende Angebote stärker in die Betreuung eingebunden werden. Dazu zählen unter anderem Programme von Jugendverbänden, Sportvereinen, Musikschulen oder kommunalen Ferienangeboten.
Ziel der Regelung ist es nach Angaben der Gesetzgeber, vorhandene Strukturen besser zu nutzen und gleichzeitig die organisatorische Belastung für Städte und Gemeinden zu reduzieren. Die neue Regelung schafft damit zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs.
Position des Bundestagsabgeordneten
Der Bundestagsabgeordnete Harald Orthey begrüßte die Klarstellung nach eigenen Angaben ausdrücklich. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag erklärte er, der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gelte ab 1. August 2026 zunächst für Kinder der ersten Grundschulklasse.
Nach Darstellung des Abgeordneten soll die Regelung Familien mehr Verlässlichkeit bieten und gleichzeitig Bildungschancen für Kinder verbessern. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde dadurch gestärkt.
Orthey erklärte im Bundestag, dass gerade die Ferienzeiten für viele Familien eine besondere Herausforderung darstellen. Nach seiner Einschätzung entscheiden diese Wochen maßgeblich darüber, ob der Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Alltag tatsächlich funktioniert.
Debatte über Umsetzung und Standards
Während der parlamentarischen Beratungen wurde laut Orthey diskutiert, ob Kommunen durch den neuen Rechtsanspruch überfordert werden könnten oder ob Qualitätsstandards möglicherweise sinken könnten.
Der Abgeordnete wies diese Befürchtungen nach eigenen Angaben zurück. Er erklärte, dass die beschlossene Ergänzung einen pragmatischen Ansatz darstelle und keine zusätzliche Bürokratie verursachen solle.
Nach seiner Darstellung existieren viele der künftig einbezogenen Angebote bereits seit Jahren. Jugendverbände, Sportvereine oder Musikschulen würden bereits vielfältige Programme für Kinder und Jugendliche anbieten.
Mehr Spielraum für Kommunen
Mit der neuen Regelung erhalten Kommunen laut Gesetzgeber zusätzliche Möglichkeiten, vorhandene Angebote in die Betreuung einzubeziehen. Gleichzeitig sollen die bestehenden Qualitätsstandards der Ganztagsförderung erhalten bleiben.
Für Familien bedeutet die Regelung nach Einschätzung der politischen Befürworter mehr Planungssicherheit in den Ferienzeiten. Kinder erhalten zusätzliche Möglichkeiten für Freizeitangebote, gemeinschaftliche Aktivitäten und persönliche Entwicklung.
Der Bundestagsabgeordnete erklärte abschließend, dass die Ergänzung ein weiterer Schritt sei, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Alltag umsetzbar zu machen und bestehende Angebote sinnvoll einzubinden. (PM/bearbeitet durch Red)
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