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Pressemitteilung vom 11.03.2026    

Vorsicht vor Haustürangeboten für Reinigungsarbeiten in der Gartensaison

Mit Beginn der Gartensaison treten in Wohngebieten wieder mobile Handwerkertrupps auf. Sie bieten kurzfristig Reinigungsarbeiten an Einfahrten, Terrassen oder Dächern an. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, solche Angebote vorschnell anzunehmen, da hinter den Offerten häufig unseriöse Methoden stecken.

(Foto: LKA RLP)

Rheinland-Pfalz. Sobald die Gartensaison beginnt, sind in einigen Wohngebieten wieder mobile Trupps unterwegs, die spontane Reinigungsarbeiten anbieten. Dabei handelt es sich häufig um Arbeiten an Einfahrten, Terrassen, Gehwegen oder Dächern. Die Anbieter verteilen Flyer in Briefkästen, legen Werbung in Zeitungen oder sprechen Hausbesitzer direkt an der Haustür an. Wie bereits Mitte Februar im Westerwaldkreis geschehen.

Typische Vorgehensweisen der Anbieter
Häufig geben die Anbieter an, gerade Arbeiten in der Nachbarschaft abgeschlossen zu haben. Teilweise behaupten sie auch, dass an einem Dach akute Schäden festgestellt wurden, die sofort behoben werden müssten. Auf diese Weise soll der Eindruck entstehen, dass eine schnelle Entscheidung notwendig ist.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale entsprechen die angebotenen Leistungen jedoch häufig nicht den fachlichen Standards. Zudem berichten Betroffene immer wieder von Kosten, die deutlich höher ausfallen als ursprünglich vereinbart. Auch der Aufbau von starkem Verkaufsdruck direkt vor Ort wird regelmäßig geschildert.

Warnsignale bei Haustürgeschäften
Ein seriöser Betrieb erscheint in der Regel nicht unangekündigt an der Haustür. Verbraucher sollten deshalb besonders aufmerksam sein, wenn Dienstleistungen spontan angeboten werden.

Es empfiehlt sich, zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit wichtigen Angaben zu verlangen. Dazu gehören der Firmenname, eine vollständige Firmenanschrift sowie gegebenenfalls eine Internetadresse. Diese Angaben sollten anschließend in Ruhe überprüft werden.




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Auch fehlende oder unvollständige Angaben auf Werbeflyern gelten als Warnsignal. Häufig fehlt eine feste Firmenadresse oder eine gültige Steuernummer. Stattdessen ist lediglich eine Mobiltelefonnummer angegeben. In solchen Fällen sollte überprüft werden, ob das Unternehmen tatsächlich existiert und unter der angegebenen Adresse erreichbar ist.

Skepsis ist ebenfalls angebracht, wenn Auftraggeber zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt werden. Wird verlangt, einen Auftrag unmittelbar zu unterschreiben, sollte der Vorgang genau überdacht werden.

Tipps zum Schutz vor unseriösen Angeboten
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mehrere Maßnahmen, um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen. Dazu gehört insbesondere die Prüfung eines schriftlichen Kostenvoranschlags. Seriöse Unternehmen erstellen auf Anfrage ein Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Außerdem sollte keine Zahlung im Voraus erfolgen, bevor die vereinbarte Leistung vollständig erbracht wurde. Ebenso wichtig ist eine ordentliche Rechnung. Diese sollte den Namen und die Anschrift des Dienstleisters, Art und Umfang der Leistung sowie den Endpreis enthalten.

Fühlen sich Betroffene bedrängt oder unter Druck gesetzt, kann im Zweifelsfall die Polizei verständigt werden. Wer sich unsicher fühlt, sollte außerdem Nachbarn oder vertraute Personen hinzuziehen und um Unterstützung bitten. (PM/bearbeitet durch Red)


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