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Pressemitteilung vom 09.03.2026    

Cold Case: Lebenslange Haft für Mord an Stewardess vor 33 Jahren

Ein jahrzehntealter Mordfall in Bonn-Bad Godesberg wurde jetzt aufgeklärt. Ein 59-jähriger Mann aus Bad Breisig wurde für den Mord an einer Stewardess im Jahr 1992 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Urteil in Bonner Cold Case-Prozess. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Bonn. Mehr als 30 Jahre nach der Tötung einer 29-jährigen Stewardess hat das Bonner Schwurgericht einen mittlerweile 59-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Frankfurt sprach ihn schuldig, die besondere Schwere der Schuld wurde jedoch nicht festgestellt. Der Angeklagte war durch drei DNA-Spuren im Mai 2025 identifiziert worden. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme lebte er in Bad Breisig, gegenüber dem Rheinufer von Bad Hönningen, und arbeitete dort als Hilfskoch. Bereits zum Prozessauftakt im Januar legte er ein Geständnis ab.

Erniedrigt und dann erwürgt
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am Tatabend gezielt nach einem Vergewaltigungsopfer gesucht. Nachdem er in einem Bonner Gasthaus gearbeitet und einige Biere getrunken sowie Drogen konsumiert hatte, fuhr er mit dem Fahrrad los. Gegen drei Uhr morgens sah der Angeklagte die 29-Jährige aus einem Auto steigen und auf die Wohnung ihres Freundes zugehen. Er entschied sich, seinen Plan umzusetzen, obwohl er ursprünglich keine Tötungsabsicht hatte.




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Leiche in Brand gesetzt
Nach der Vergewaltigung in der Wohnung beschloss er, die Zeugin zu beseitigen. Mit einem Lautsprecherkabel erdrosselte er sie, übergoss die Leiche mit Rasierwasser und setzte sie in Brand. Der Freund der Frau fand am Morgen die halb verkohlte Leiche. Trotz intensiver Ermittlungen blieb der Fall zunächst ungelöst. 1995 wurde der Angeklagte wegen zweier anderer Vergewaltigungen zu sieben Jahren Haft verurteilt, wobei auch seine DNA gesichert wurde.

Ohne jedes Mitgefühl
Das Gericht stellte bei ihm eine massive Persönlichkeitsstörung fest. Der Mann sei "erheblich dissozial" und ohne Empathie. Eine verminderte Schuldfähigkeit, wie von der Verteidigung gefordert, erkannte das Gericht nicht an. Auch ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig. (dpa/bearbeitet durch Red)


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