Pressemitteilung vom 07.03.2026 
Windparkpläne bei Bellingen stoßen wegen Lage nahe Schutzgebieten auf scharfe Kritik
Neun beantragte Windindustrieanlagen bei Bellingen sorgen für deutlichen Widerspruch. Naturschützer sehen schwere Eingriffe in wertvolle Lebensräume und warnen vor Folgen für seltene Vogelarten, Fledermäuse und geschützte Flächen im Westerwald.
Bellingen. Die Firma Futura Immobilien- u. Projektierungs AG & Co.KG aus Koblenz hat bei Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, SGD Nord, die Genehmigung für neun Windindustrieanlagen in Gemarkungen der Gemeinden Bellingen, Rothenhain und Langenhahn beantragt. Nach Angaben der Naturschutzinitiative e.V., NI, liegt das geplante Vorhaben in einem naturschutzfachlich besonders sensiblen Umfeld mit zwei Vogelschutzgebieten, einem FFH-Gebiet und drei Naturschutzgebieten.
Nach Darstellung der NI betrifft das Projekt außerdem Restriktionsflächen, in denen Windkraft nach einem Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt aus 2023 auszuschließen oder nach Möglichkeit zu vermeiden sei. Damit steht die Planung aus Sicht des Verbandes in einem Bereich, der für den Artenschutz eine besondere Bedeutung hat. Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Standorte, sondern gegen das gesamte Vorhaben.
Kritik an den Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V., und Diplom-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI, sehen in dem geplanten Windpark eine erhebliche Beeinträchtigung einer Kernfläche des Vogelschutzgebietes "Westerwald". Nach ihren Angaben haben 12 von 18 zur EU gemeldeten Zielarten sowie der neu hinzu gekommene Weißstorch in dem durch Windkraft überplanten Bereich maßgebliche Vorkommen.
Die NI erwartet erhebliche Flächen- und Funktionsverluste bei nutzbaren Habitaten für Arten, die in den Schutzgebieten erhalten werden sollen. Nach Einschätzung des Verbandes könnten bei störungsempfindlichen Arten zudem Meidungsreaktionen auftreten. Diese könnten im weiteren Verlauf auch dazu führen, dass Niststätten aufgegeben werden. Als Beispiele nennt die NI den Schwarzstorch, zahlreiche Wiesenvogelarten sowie geschützte Fledermaus- und Spechtarten, die in den nahen Wäldern leben.
Aus Sicht der Verbandsvertreter bringt bereits der Betrieb des Windparks für die zu schützenden Arten eine mehr oder weniger hohe Totschlaggefahr mit sich. Gerade in einem Vogelschutzgebiet sei das nicht hinnehmbar. Eine besondere Schlaggefahr sehen sie bei Arten wie Wespenbussard, Baumfalke, Rotmilan und Uhu sowie bei zahlreichen Fledermausarten, die im Umfeld vorkommen.
Bedeutung des Quellgebietes Enspeler Bach
Besonders kritisch bewertet die NI die Lage rund um das Naturschutzgebiet "Quellgebiet Enspeler Bach". Dieses Gebiet werde von Windindustrieanlagen umstellt und habe für die in Region stark gefährdete Wiesenvogelfauna ein Kernvorkommen. Nach Auffassung der Naturschützer ist dieser Bereich damit auch für das darüberliegende Vogelschutzgebiet von hoher Bedeutung.
Neben bereits genannten Arten gebe es dort laut Immo Vollmer auch gute Bestände an Neuntötern, Goldammern, Feldlerchen und Sumpfrohrsängern. Zudem handele es sich um eines der letzten Gebiete im Oberwesterwald, in dem noch Braunkehlchen und Wiesenpieper brüten. Auch weitere seltene Arten werden genannt. Wachteln und Wachtelkönig brüteten dort nicht mehr in jedem Jahr, und der heute vom Aussterben bedrohte ehemalige Brutvogel Raubwürger komme noch als Wintergast vor.
Wolfgang Burens, Vogelexperte und Gebietskenner sowie Mitglied der Naturschutzinitiative e.V. und Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, verweist außerdem auf die Bellinger Viehweiden. Diese seien bekannt für ihren Reichtum an Orchideen und Schmetterlingen. Vor diesem Hintergrund ordnet er die Planung als einen der zerstörerischsten Eingriffe ein, die im Westerwald bekannt seien.
Vorwurf der Planungswillkür
Nach Überzeugung der NI wird die völlige Umzingelung des Bereiches durch Windindustrieanlagen zusammen mit zu erwartenden Standortveränderungen zu erheblichen Verschlechterungen des Schutzgebietes führen. Unverständlich ist für die Verbandsvertreter vor allem, dass Windindustrieanlagen in Ausschlusszonen geplant würden, die im "Fachbeitrag Artenschutz" des Landesamtes für Umwelt für Zielarten der Vogelschutz- und FFH-Gebiete dargestellt seien.
Dasselbe gelte nach ihrer Auffassung für in Landesplanung dargestellte Kerngebiete des Rotmilans und für hervorgehobene Bereiche von Fledermaus-Lebensräumen. Diese Bereiche seien nach ihrer Bewertung vor einer Inanspruchnahme durch Windindustrieanlagen zu schützen. Die NI sieht darin ein grundsätzliches Problem der aktuellen Planung auf kommunaler Ebene.
Harry Neumann beklagt in diesem Zusammenhang einen Planungswildwuchs. Nach seiner Darstellung habe das Land im Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz für die laufende Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne eine Kulisse entwickelt, in der der Erhalt windkraftempfindlicher Arten Vorrang haben solle und an anderen Stellen Windkraft Vorrang erhalten könne. Nach Auffassung der NI halte sich die kommunale Planung daran jedoch nicht, weil der Regionalplanung bei Windkraft die Verbindlichkeit fehle.
Hinzu kommt nach Darstellung des Verbandes, dass keine der beantragten Windindustrieanlagen in einem Bereich liege, der als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden solle. Eine nicht verbindliche Regionalplanung entfalte nach Auffassung der NI keine ausreichende Lenkungswirkung, obwohl genau darin der gesetzliche Auftrag der Regionalplanung liege. Mit den Gesetzesänderungen in letzter Legislaturperiode sei in der Abwägung eine Situation entstanden, in der Windkraft über andere Schutzgüter gestellt werde. Die NI spricht deshalb von Planungswillkür.
Forderung nach Umweltverträglichkeitsprüfung
Wegen der aus Sicht des Verbandes hohen Eingriffsschwere in Natura-2000-Schutzgebieten sehen die Experten der NI die Notwendigkeit einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung. In einem solchen Verfahren könnte auch die Öffentlichkeit ihre Bedenken einbringen. Derzeit werde das Antragsverfahren jedoch noch als vereinfachtes Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz geführt, bei dem keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sei.
Die Naturschutzinitiative lehnt den Windpark daher insgesamt ab. Wolfgang Burens, Harry Neumann und Immo Vollmer fordern die Einstellung der Planung. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass das Vorhaben nach ihrer Auffassung nicht der Raumordnung folge und in einem Bereich liege, in dem windkraftempfindliche Arten nach Landesplanung Vorrang haben sollten. (PM/bearbeitet durch Red)
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