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Nachricht vom 04.03.2026    

Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz: Keine Ermittlungen wegen umstrittener Beurlaubungen

Die Beurlaubungspraxis von Staatssekretären in Rheinland-Pfalz geriet 2022 in die Kritik des Rechnungshofs. Doch die Staatsanwaltschaft Mainz sieht keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren.

Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz (Foto: Michael Brandt/dpa)

Rheinland-Pfalz. Die Staatsanwaltschaft Mainz wird kein Ermittlungsverfahren gegen die Beurlaubungspraxis der Landesregierung von beamteten Staatssekretären einleiten. Ein Anfangsverdacht auf Untreue bestehe nicht, so die Behörde. Die Praxis, Sonderurlaubszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anzuerkennen, stelle keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung dar.

Der Rechnungshof von Rheinland-Pfalz hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären in drei Ministerien Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt worden waren. Eine Rückkehrmöglichkeit in ihr Amt sei nicht vorgesehen gewesen. Da die Landesregierung die politischen Beamten nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt habe, hätten sich deren Versorgungsbezüge im Einzelfall um bis zu 49.000 Euro jährlich erhöht.




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Die rheinland-pfälzische Landesregierung erklärte, ihre Personalpolitik bei der Beurlaubungspraxis sei rechtlich abgesichert und werde fortgeführt. Die Freien Wähler hatten ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Anhaltspunkte für Untreue in einem besonders schweren Fall aufzeigen sollte. Sie kündigten an, das Gutachten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen, ob Ermittlungen aufgenommen werden sollten. Gegen die Entscheidung, kein Verfahren einzuleiten, wollen die Freien Wähler nun Rechtsmittel einlegen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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