Pressemitteilung vom 27.02.2026 
Koblenzer Urteil: Warum die Haarlosigkeit der Canadian Sphynx zur Kastration führt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration von zwei Canadian Sphynx-Katzen abgelehnt. Die Züchterin der haarlosen Katzenrasse hatte sich gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach gewandt.
Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am Dienstag (10. Februar) entschieden, dass die Anordnung der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach zur Kastration zweier Canadian Sphynx-Katzen rechtmäßig ist. Die Antragstellerin, eine Züchterin dieser Rasse, hatte versucht, die sofortige Vollziehung der Verfügung durch einen Eilantrag zu verhindern.
Die Richter betonten, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Anordnung schwerer wiege als das Interesse der Züchterin an einem Aufschub. Nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes kann die zuständige Behörde die Unfruchtbarmachung von Wirbeltieren anordnen, wenn züchterische Erkenntnisse darauf hinweisen, dass deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen oder untauglich sind, was zu Schmerzen oder Leiden führen kann.
Im Fall der Canadian Sphynx-Katzen sei dies gegeben, da die Tiere nicht über funktionsfähige Tasthaare, sogenannte Vibrissen, verfügen. Diese Haarlosigkeit resultiere aus dem Fehlen autosomal rezessiver Gene. Das Fehlen der Vibrissen schränke das arttypische Verhalten der Katzen erheblich ein und führe zu andauerndem Leiden, da die Tasthaare für Orientierung, Beutefang, Augenschutz und soziale Interaktionen notwendig sind.
Die Antragstellerin hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. (PM/Red)
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