Pressemitteilung vom 27.02.2026 
Sicher im Einsatz: So sind Wahlhelfende in Rheinland-Pfalz versichert
Wahlhelfende spielen eine zentrale Rolle bei der Durchführung von Wahlen. In Rheinland-Pfalz sind sie gesetzlich unfallversichert, wenn sie ehrenamtlich tätig werden. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz klärt über die Details des Versicherungsschutzes auf.
Rheinland-Pfalz. Ohne die Unterstützung von Wahlhelfenden wäre ein reibungsloser Ablauf von Wahlen kaum möglich. Pünktlich zu den bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) darauf hin, dass Bürger, die sich ehrenamtlich bei der Durchführung einer Wahl engagieren, automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Die Kosten für diesen Schutz tragen Kommunen und Länder.
"Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, übernimmt Verantwortung für unsere Demokratie. Umso wichtiger ist es, dass für diesen Einsatz der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift", erklärt Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der UK RLP. Der Versicherungsschutz greift, wenn der Gesundheitsschaden im klaren kausalen Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit steht.
Der Schutz umfasst Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls auch eine Rente, wodurch Wahlhelfende im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert sind. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur am Wahltag selbst, sondern auch während aller Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Verbindung stehen. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen, die eigentliche Tätigkeit am Wahltag, Vor- und Nachbereitungen sowie die unmittelbaren Wege zum und vom Einsatzort.
Weitere Informationen hat die Unfallkasse in ihrem Infoblatt "Wahlhelfende" zusammengefasst, das online verfügbar ist. (PM/Red)
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