Verfassungsgericht prüft Zuverlässigkeitsprüfungen für Fraktionsmitarbeiter
In Rheinland-Pfalz stehen die im Landtag eingeführten Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten auf dem Prüfstand. Der Verfassungsgerichtshof wird sich im Spätsommer mit der Thematik befassen.
Koblenz. Die Gesetzesänderung, die Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten in Rheinland-Pfalz einführt, wird voraussichtlich am 28. August vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüft. Diese Prüfungen sollen verhindern, dass Verfassungsfeinde staatliche Gelder erhalten. Nach einem Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion endete Ende Januar die Frist für Stellungnahmen von Landtag und Landesregierung. Während die Landesregierung bislang keine Stellungnahme abgegeben hat, liegt eine 79-seitige Stellungnahme des Landtags vor, die vom Wissenschaftlichen Dienst erstellt wurde.
Landtagspräsident Hendrik Hering bleibt bei seiner Einschätzung, dass die Gesetzesänderungen verfassungskonform sind. "Wir sind überzeugt, dass die vom Landtag beschlossenen Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes verfassungskonform sind", betonte Hering. "Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden."
Das neue Landesgesetz ermöglicht es, Zuverlässigkeitsprüfungen durchzuführen, wobei auf das Bundeszentralregister sowie Informationen von Verfassungsschutzbehörden und dem Landeskriminalamt zurückgegriffen werden kann. Wird die Prüfung verweigert oder nicht bestanden, soll kein Geld mehr fließen. Kritiker, insbesondere die AfD-Fraktion, sehen darin eine gezielte Maßnahme gegen sie, eine sogenannte "Lex AfD", und haben rechtliche Schritte eingeleitet. Sie bemängeln unter anderem, dass der Landtagspräsident in Einzelfällen das letzte Wort hat. (dpa/bearbeitet durch Red)
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