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Nachricht vom 16.01.2026    

Führerschein-Umtausch in Rheinland-Pfalz: Frist für alte Dokumente läuft ab

In Rheinland-Pfalz stehen viele Autofahrer vor einer wichtigen Frist. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verlieren ab diesem Montag, 19. Januar, ihre Gültigkeit. Was bedeutet das für die betroffenen Fahrer?

Foto: Arne Dedert/dpa

Mainz. Ab dem 19. Januar müssen Führerscheinbesitzer in Rheinland-Pfalz, deren Dokumente zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, diese gegen neue, fälschungssichere Scheckkarten eintauschen. Diese Umstellung hat bei den kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz zu einem Ansturm von Anträgen geführt, was lange Bearbeitungszeiten zur Folge hatte.

Ein Sprecher der Stadt Mainz erklärte: "Der Führerschein-Umtausch läuft in Mainz, wie in ganz Deutschland, eher schleppend." Viele Bürger hätten die Fristen übersehen und ihren Umtausch nicht rechtzeitig beantragt. In Koblenz stieg die Zahl der Anträge seit Dezember um fast das Zehnfache. Während im Kreis Mainz-Bingen die Zustellung des neuen Führerscheins vier bis sechs Wochen dauert, können es im Landkreis Mayen-Koblenz bis zu acht Wochen sein. Dies liegt nicht nur an der Flut von Anträgen, sondern auch an der hohen Auslastung der Bundesdruckerei, die die neuen Karten herstellt und versendet.

Obwohl die Terminbuchung in Mainz ausschließlich online erfolgt, muss der Antrag persönlich eingereicht werden. In Koblenz und Bitburg-Prüm gibt es vereinzelt Online-Antragsmöglichkeiten, doch der persönliche Besuch bleibt meist unvermeidbar.



Für einen Antrag sind der alte Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und eventuell Nachweise über Namensänderungen nötig. Die Kosten belaufen sich auf 30 bis 40 Euro.

Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden, um ein einheitliches, fälschungssicheres Format sicherzustellen. Im nächsten Jahr sind die Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 dran. Der neue Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden, um die Aktualität des Fotos zu gewährleisten.

Der ADAC Hessen-Thüringen betont, dass der Umtausch verpflichtend ist. Wird die Frist verpasst, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Probleme könnten im Ausland auftreten, besonders bei der Anmietung von Fahrzeugen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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