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Nachricht vom 07.01.2026    

Prozess wegen mutmaßlichen Missbrauchs durch Großvater am Landgericht Koblenz vor dem Abschluss

Von Wolfgang Rabsch

Im Prozess gegen einen 63-jährigen Mann wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs seiner Enkelinnen hat das Landgericht Koblenz die Beweisaufnahme geschlossen. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen werden für den 12. Januar 2026 die Plädoyers und das Urteil erwartet.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Um die Vorwürfe gegen die Angeklagten einzuordnen, wird auf den Artikel vom 15. Dezember 2025 in den Kurieren Bezug genommen, der die Feststellungen der Pressestelle des Landgerichts Koblenz wiedergab: Dem 63-jährigen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern im schweren Fall im Zeitraum vom 15. Juli 2016 bis zum 30. März 2025 vorgeworfen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und wurde in Handfesseln durch Wachtmeister in den Sitzungssaal gebracht. Ihm stehen zwei Verteidiger zur Seite; außerdem waren der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Opferanwältin der Nebenklägerin sowie der psychiatrische Gutachter Dr. Gerhard Buchholz anwesend.

Vor Verlesung der Anklageschrift beantragte die Vertreterin der Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die schützenswerten Interessen ihrer Mandantin wahrzumachen. Die Strafkammer wies diesen Antrag jedoch per Beschluss zurück, sodass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz vollständig vorgetragen werden konnte.

Inhalt der Anklageschrift
Die Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt umfasste zahlreiche belastende Details. Demnach soll sich der 63-jährige Angeklagte zwischen 2016 und 2025 wiederholt an seinen beiden Enkelinnen vergangen haben, die zu Beginn des Tatzeitraums sechs und sieben Jahre alt waren. Die Anklage legt ihm insgesamt 214 Fälle des besonders schweren sexuellen Missbrauchs zur Last.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dabei ein breites Spektrum sexueller Handlungen an den Kindern vorgenommen haben. Er habe das Vertrauensverhältnis zu seinen Enkelinnen ausgenutzt und sie bedroht, dass er ins Gefängnis müsse, sollten sie der Mutter davon berichten. Außerdem soll er den Kindern Schweigegeld ausgezahlt und ihnen kostbare Geschenke gemacht haben, darunter ein hochwertiges Armband aus Edelmetall. Während der Verlesung dieser Vorwürfe zeigte der Angeklagte keine Regung.

Der Angeklagte selbst machte zunächst keine Angaben. An einem späteren Verhandlungstag wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Verteidigererklärung verlesen. Es blieb daher öffentlich unklar, ob die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt oder bestritten haben. Um den Enkelinnen eine Aussage in der Gegenwart des Angeklagten zu ersparen, wurden audiovisuelle Aufzeichnungen ihrer richterlichen Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in die Hauptverhandlung eingeführt. Auch die Vernehmung der Mutter fand nicht öffentlich statt, weshalb offenblieb, warum die mutmaßlichen Taten über Jahre unentdeckt blieben.

Zusammenfassung der Fortsetzungstermine am 5. und 6. Januar 2026
An diesen Terminen wurden Freundinnen, Schulkameraden und Ex-Freunde der Mädchen als Zeugen vernommen. Eine Freundin berichtete, sie habe oft im Haus des Angeklagten gespielt. Eigentlich wäre alles normal gewesen, nur einmal hätten sie Verstecken gespielt, dabei wäre sie mit dem Großvater im Esszimmer allein gewesen. Dort hätte er sie gefragt, ob er sie küssen dürfe, was sie verneint habe. Daraufhin habe er regelrecht um einen Kuss gebettelt, was sie nach wie vor ablehnte.



Eine weitere Zeugin, die sich als beste Freundin eines der Mädchen bezeichnete, gab an, dass ihr gegenüber von Übergriffen berichtet worden sei, die bereits vor dem Umzug nach Deutschland begonnen hatten. Die Zeugin leide unter Panikattacken. Ein Ex-Freund berichtete ebenfalls, er habe von den Übergriffen erfahren, die bereits im Alter von sechs Jahren begonnen haben sollen. Er habe die Betroffenen emotional sehr verletzt.

Eine Tochter des Angeklagten gab als Zeugin an, ihr sei nichts aufgefallen. Das Verhältnis zwischen ihrem Vater und den Enkelinnen sei normal gewesen; sie hätten für Haushaltstätigkeiten Geld von ihm erhalten. Ein weiterer Ex-Freund des älteren Mädchens schilderte hingegen, dass seine damalige Freundin sehr verletzlich sei und viel geweint habe, nachdem sie ihm von Vergewaltigungen berichtet habe.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) wies für die Angeklagten keine einschlägigen Vorverurteilungen auf.

Gutachter attestiert volle Schuldfähigkeit
Zum Abschluss der Beweisaufnahme erstattete Dr. Gerhard Buchholz sein psychiatrisches Gutachten. Er stellte beim Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz fest, sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine wahnhafte Störung oder paranoide Schizophrenie. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei; die Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder eine verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) lägen nicht vor.

Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung empfahl der Gutachter eine Sexual- und Sozialtherapie während der Haft. Bezüglich einer möglichen Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) oder deren Vorbehalt (§ 66a StGB) erklärte der Sachverständige, dass diese Entscheidungen aufgrund der gerichtlichen Feststellungen zu treffen seien.

Nach dem Gutachten wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Das Verfahren soll nach Möglichkeit am 12. Januar 2026 mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung enden. Die Kuriere werden über den Ausgang des Prozesses berichten.

Missbrauch
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Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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