Pressemitteilung vom 24.12.2025 
Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk: Wichtige Hinweise des LKA
Kurz vor dem Jahreswechsel gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) wichtige Tipps zur sicheren Verwendung von Feuerwerkskörpern. Ziel ist es, Verletzungen und Unfälle zu vermeiden. Dabei stehen Sicherheitshinweise für den Kauf und die Nutzung im Fokus.
Mainz. Nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel, und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) hat wesentliche Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk veröffentlicht. Diese sollen helfen, Verletzungen und Unfälle rund um Silvester zu vermeiden.
Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerk
Das LKA empfiehlt, stets die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper zu beachten. Feuerwerk sollte nur auf ebenem Untergrund gezündet werden, um einen stabilen Stand zu gewährleisten. Raketen benötigen geeignete Abschussvorrichtungen - ein Getränkekasten bietet hier mehr Sicherheit als lose Flaschen. Wichtig ist auch, ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren zu halten. Hindernisse wie Bäume oder Balkone sollten nicht in der Flugbahn liegen. Beim Anzünden dürfen sich keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich im Freien abgebrannt werden.
Worauf beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist
In Deutschland sind nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erlaubt. Nicht zugelassene Artikel, insbesondere aus dem Ausland, sind verboten und deren Besitz sowie Verwendung strafbar. Illegales Feuerwerk kann schwere Verletzungen verursachen. Verbraucher sollten daher nur in regulären Geschäften oder seriösen Online-Shops kaufen und auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle achten. Für Privatpersonen sind meist nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 gestattet, wobei die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vorliegen müssen.
Selbst hergestelltes Feuerwerk
Die Herstellung eigener Feuerwerkskörper birgt erhebliche Risiken und führt jährlich zu schweren Unfällen, teils mit Todesfolge. Solche Aktivitäten sind strafbar.
Blindgänger und Entsorgung von Feuerwerksresten
Nicht explodierte Feuerwerkskörper, sogenannte Blindgänger, können bei erneutem Versuch des Zündens gefährlich sein. Abstand ist geboten. Feuerwerksreste sollten erst nach vollständigem Abkühlen über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk gehört auf einen Recyclinghof.
Alkohol an Silvester
Alkoholkonsum erhöht die Risiken beim Umgang mit Feuerwerk erheblich. Der dringende Rat lautet: Feuerwerk nur im nüchternen Zustand zünden.
Weitere wichtige Hinweise
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht abgebrannt werden. In der Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ist das Zünden von Feuerwerk untersagt. PM/Red
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