Pressemitteilung vom 19.12.2025 
Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz: Ausbreitung verlangsamt sich
Die Vogelgrippe bleibt ein Thema in Rheinland-Pfalz, auch wenn die Verbreitung des Virus aktuell langsamer voranschreitet. Die Behörden warnen weiterhin zur Vorsicht und heben in einigen Regionen die Stallpflicht auf.
Koblenz. Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz hat sich verlangsamt, wie das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz bekanntgab. Ab dem 21. Oktober wurden bei 100 Wildvögeln und zwei Geflügelhaltungen bestätigte Fälle registriert. Eine dieser Haltungen befindet sich im Kreis Südliche Weinstraße, die andere im Rhein-Pfalz-Kreis.
In den Kreisen Mainz-Bingen und der Stadt Mainz wird die Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel am kommenden Samstag aufgehoben, ebenso im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Stallpflicht noch in Teilen aktiv
In sechs von 24 Landkreisen bleibt die Stallpflicht bestehen. In den Kreisen Germersheim, Rhein-Hunsrück sowie in Kreis und Stadt Koblenz gilt sie bis Ende des Jahres. Im Kreis Alzey-Worms ist sie unbefristet, während sie im Kreis Bad Dürkheim und im Rhein-Pfalz-Kreis Mitte Januar ausläuft. Andere Kreise sind nicht betroffen.
Vogelzüge als Ursache
Das LUA berichtete, dass der massive Eintrag der Virusvariante hauptsächlich auf den ersten großen Kranichzug Ende Oktober zurückzuführen sei. Obwohl die Vogelzüge ins Winterquartier abgeschlossen sind, bleibt der Erreger in der Umwelt präsent und wird in toten heimischen Vögeln nachgewiesen - insbesondere bei Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen und Kanadagänsen.
Sicherheitsmaßnahmen
Nachweise von Geflügelpest bei Rotfüchsen, Bussarden und Waschbären zeigen, dass infizierte tote Vögel weiterhin gefunden werden. Diese Tiere ernähren sich von kranken und toten Vögeln. Eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere besteht laut LUA nicht. Dennoch sollten tote Vögel nicht berührt und umgehend den Veterinärämtern gemeldet werden.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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