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Pressemitteilung vom 17.12.2025    

Erleichterung für das Handwerk: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsberichten und Lieferkettengesetz

Mit dem Jahresende gibt es gute Nachrichten für das Handwerk: Neue EU-Regelungen bringen Entlastung bei Berichtspflichten und mehr Praxisnähe. Die Handwerkskammer Koblenz begrüßt die Entscheidungen ausdrücklich.

Symbolbild. (KI-generiert)

Koblenz. Das Europäische Parlament hat das sogenannte Nachhaltigkeitsomnibus-Paket offiziell verabschiedet. Es bringt spürbare Erleichterungen bei den Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und Lieferketten. Auch zur europäischen Entwaldungsverordnung gibt es Fortschritte, die dem Handwerk zugutekommen. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen, die durch intensive Interessenvertretung in Brüssel und Berlin erzielt wurden.

Bessere Bedingungen für kleinere und mittlere Betriebe
Das Nachhaltigkeitsomnibus-Paket nimmt vor allem große Unternehmen in die Pflicht. Künftig müssen nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtend Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Für viele mittelständische Handwerksbetriebe bedeutet das eine deutliche Entlastung. Die geplante Berichtspflicht für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 wird zudem aufgeschoben, was zusätzliche Planungssicherheit bringt.

Auch im Rahmen des Lieferkettengesetzes wurden die Anforderungen entschärft. So entfällt unter anderem die Pflicht zur Erstellung von Klimaschutzplänen. Stattdessen genügt eine vereinfachte Risikoanalyse. Außerdem wurde die ursprünglich vorgesehene unionsweite zivilrechtliche Haftung gestrichen. Das erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen spürbar.

Kritische Regelungen bei Entwaldungsverordnung entschärft
Ein weiterer Fortschritt betrifft die europäische Entwaldungsverordnung. Diese soll nun erst zum Jahresende 2026 in Kraft treten. Für kleine Unternehmen aus sogenannten Niedrigrisikogebieten soll die Registrierungspflicht nur einmalig gelten. Auch die Nachweis- und Referenznummernpflicht wird auf den Erstinverkehrbringer beschränkt. Für viele Betriebe bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung.



Zudem sollen Druckerzeugnisse von der Verordnung ausgenommen werden. Eine geplante Austauschplattform für Händler, Betreiber und andere Beteiligte soll die praktische Umsetzung weiter erleichtern. Die Europäische Kommission ist beauftragt, bis Ende April 2026 einen Vorschlag für eine überarbeitete Fassung der Verordnung vorzulegen.

HwK Koblenz begrüßt praxisnahe Regelungen
Die Handwerkskammer Koblenz sieht in den beschlossenen Änderungen einen wichtigen Schritt in Richtung praxisgerechter und wirtschaftsfreundlicher Regulierung. Insbesondere die Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen von übermäßiger Bürokratie wird als positives Signal gewertet. Die Möglichkeit, nachhaltiges Handeln ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand umzusetzen, stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in der Region.

Die HwK betont, dass Nachhaltigkeit und Sorgfalt im Handwerk schon lange gelebt werden – auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Die neuen Regelungen tragen nun dazu bei, dass dieser Einsatz nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert wird. (PM/bearbeitet durch Red)


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