Pressemitteilung vom 15.12.2025 
Saison-Kurzarbeitergeld sichert Baujobs im Winter
Im Westerwald und den angrenzenden Kreisen Altenkirchen und Neuwied stehen die Jobs von insgesamt 6.880 Bauarbeitern auch bei eisigen Temperaturen auf sicheren Füßen. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) bietet sich eine Möglichkeit, um Arbeitsplätze zu erhalten und Einkünfte zu stabilisieren.
Koblenz. Die kalte Jahreszeit stellt viele Baubetriebe vor Herausforderungen. Bei Frost und Schnee können Arbeiten wie das Ausheben von Fundamenten oder das Asphaltieren von Straßen nicht durchgeführt werden. Dennoch sind die Jobs der rund 1.380 Baubeschäftigten im Landkreis Altenkirchen, der 2.200 im Kreis Neuwied und der 3.300 im Westerwaldkreis gesichert. "Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter", erklärt Gordon Deneu von der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach. "Auch wenn bei Schnee und Frost keine Arbeiten draußen möglich sind, laufen Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen weiter."
Saison-Kurzarbeitergeld als Lösung
Das Saison-Kurzarbeitergeld, früher bekannt als Schlechtwettergeld, ermöglicht es Bauarbeitern, von Dezember bis März weiterbeschäftigt zu werden, selbst wenn das Wetter Außeneinsätze unmöglich macht. "Die Arbeitsagentur bietet Baubeschäftigten eine Art "Winter-Brücke": ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns", so Deneu.
Für die Baubetriebe liegt der Vorteil auf der Hand: "Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen und müssen sich im Frühjahr keine neuen Fachkräfte suchen", betont Deneu. Auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe sowie Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau profitieren von dieser Regelung.
Flexible Planung
Sollten Aufträge wetterbedingt ausfallen, ist eine nachträgliche Information an die Arbeitsagentur ausreichend. "Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren", erläutert Deneu. Die Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld seien schnell gestellt, entweder für die gesamte Belegschaft oder nur für einen Teil des Teams.
Bevor jedoch das Saison-Kug genutzt wird, sollten Unternehmen prüfen, ob Beschäftigte andere Aufgaben übernehmen können, etwa in der Produktion oder im Lager. Zudem müssen alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten berücksichtigt werden, bevor ein Antrag gestellt wird. PM/Red
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