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Pressemitteilung vom 11.12.2025    

Führerschein-Umtausch im Westerwaldkreis: Fristen beachten!

Bis Anfang 2033 sollen alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich gestaltet sein. Auch im Westerwaldkreis müssen viele Autofahrer ihre alten Führerscheine umtauschen. Besonders betroffen sind die vor 2013 ausgestellten Kartenführerscheine. Welche Fristen gelten und wie der Umtausch abläuft, erfahren Sie hier.

Muster. (Quelle: Bundesdruckerei)

Montabaur. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erinnert daran, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund der EU-Führerscheinrichtlinie, die bis Anfang 2033 eine einheitliche Gestaltung aller Führerscheine in der EU vorsieht. Das neue Dokument ist fälschungssicher und wird in einem zentralen Register erfasst.

Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist die Frist bereits abgelaufen. Ausnahme bilden Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Gestaffelte Fristen
Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen (zunächst gilt die Umtauschpflicht bis 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001):

- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033



Der Umtausch kann bei der Behörde am Hauptwohnsitz erfolgen, im Westerwaldkreis also bei der Kreisverwaltung in Montabaur. Sollte die zuständige Behörde nicht mit der ursprünglich ausstellenden identisch sein, muss der Antragsteller die Unterlagen anfordern. Der persönliche Besuch bei der Führerscheinstelle oder der entsprechenden Verbandsgemeinde ist erforderlich. Alternativ können Anträge bei den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden, die sie täglich weiterleiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Termine werden knapp
Angesichts des hohen Antragsaufkommens wird empfohlen, den Antrag zeitnah zu stellen. Termine für den Umtausch können online vereinbart werden. Wer die Frist versäumt, riskiert bei Verkehrskontrollen ein Bußgeld und mögliche Probleme bei Fahrten im europäischen Ausland. (PM/Red)


Mehr dazu:   Auto & Verkehr  
Lokales: Montabaur & Umgebung
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