Pressemitteilung vom 02.12.2025 
Überweisungen an das Finanzamt: Exakte Empfängerdaten wichtig
Zahlungspflichtige in Rheinland-Pfalz sollten bei bevorstehenden Steuerzahlungen auf eine korrekte Empfängerangabe achten. Wer Überweisungen manuell vornimmt, muss dabei bestimmte Vorgaben beachten.
Region. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass bei Zahlungen an das Finanzamt ausschließlich die Bezeichnung "Finanzamt Idar-Oberstein" als Empfänger anzugeben ist. Diese Angabe gilt für sämtliche Steuerzahlungen im Land, unabhängig davon, welches Finanzamt zuständig ist. Hintergrund ist die zentrale Abwicklung über die Landesfinanzkasse in Idar-Oberstein.
IBAN und Empfänger müssen übereinstimmen
Seit 5. Oktober 2025 gilt bei EU-weiten Überweisungen eine Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP). Dabei wird kontrolliert, ob IBAN und Empfängername exakt übereinstimmen. Nur bei korrekter Empfängerbezeichnung kann eine Überweisung fehlerfrei verarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz vor betrügerischen Zahlungen.
Bankverbindung im Überblick
Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:
Bank: Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
Empfänger: Finanzamt Idar-Oberstein
SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen
Als komfortable Alternative empfiehlt das Landesamt für Steuern das SEPA-Lastschriftverfahren. Damit können fällige Beträge fristgerecht und automatisch abgebucht werden. Fehlerquellen und Mahnungen werden so vermieden. Die entsprechenden Formulare sind online unter https://lfst.rlp.de/information/vordrucke abrufbar. (PM/bearbeitet durch Red)
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