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Pressemitteilung vom 02.12.2025    

Oberverwaltungsgericht bestätigt Schutz des Naubergs

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Entscheidung getroffen, die den Naturschutz im Westerwald stärkt. Ein Baustoffunternehmen hatte gegen die Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet geklagt. Nun steht fest: Der Schutz bleibt bestehen.

2024 weihte Ministerin Katrin Eder das Naturschutzgebiet Nauberg mit vielen Gästen ein. (Archivfoto: Wolfgang Rabsch)

Nauberg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Naubergs bestätigt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte das rund 425 Hektar große Gebiet im Jahr 2024 unter Schutz gestellt. Es erstreckt sich über die Gemarkungen Nister und Nauroth in den Verbandsgemeinden Hachenburg sowie Betzdorf-Gebhardshain.

In der mündlichen Verhandlung stellte das Gericht fest, dass die Unterschutzstellung formell rechtmäßig erfolgt ist. Die Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Staatsanzeiger sei ordnungsgemäß gewesen, und die verkleinerte Kartendarstellung beeinträchtige die Wirksamkeit nicht. Zudem erkannte das Gericht an, dass die naturschutzfachliche Begründung nachvollziehbar und fundiert ist. Die SGD Nord hatte hierzu umfangreiche Fachinformationen, Gutachten und Bilddokumentationen eingebracht, die die positive Entwicklung des Laubwaldes trotz klimatischer Veränderungen belegen. Der Nauberg bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und weist ein herausragendes Entwicklungspotenzial auf.




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Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord, kommentierte das Urteil: "Das Urteil macht klar: Der Schutz des Naubergs und seiner einzigartigen Natur hat Vorrang, ein Abbau ist dort nicht möglich." Kompensationsmaßnahmen seien nicht Gegenstand des Normenkontrollverfahrens gewesen, so das Gericht. Entscheidend sei allein die naturschutzfachliche Bewertung.

Rechtsverordnung und Übersichtskarte sind auf der Website der SGD Nord abrufbar. Das vollständige Urteil wird vom OVG veröffentlicht. (PM/Red)


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