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Pressemitteilung vom 04.11.2025    

Erster Vogelgrippe-Fall bei Zugvögeln im Kreis Neuwied bestätigt

Im Kreis Neuwied wurde erstmals die Vogelgrippe bei Kranichen nachgewiesen. Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz und des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigen den Befund. Das Veterinäramt ruft zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Symbolbild: Pixabay.

Neuwied. Am 4. November wurde im Kreis Neuwied der erste Fall von Vogelgrippe bei Zugvögeln bestätigt. Bei einem in der vergangenen Woche in Rheinbrohl gefundenen Kranich wurde das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1, auch als Vogelgrippe bekannt, nachgewiesen. Diese Bestätigung erfolgte durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz sowie das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Ein weiterer Kranichkadaver, der in Feldkirchen entdeckt wurde, ist ebenfalls positiv auf das Virus getestet worden, wobei eine endgültige Bestätigung durch das FLI noch aussteht.

Das FLI warnt vor einem hohen Risiko der Ausbreitung des Virus unter Wildvögeln, was auch eine Gefahr für Geflügelhaltungen darstellen könnte. Die derzeitige Intensität des Vogelzugs in wärmere Regionen trägt zusätzlich zur Verbreitungsgefahr bei. Die beiden infizierten Kraniche konnten aufgrund ihrer Erkrankung den Vogelzug nicht fortsetzen und verendeten schließlich.

Das Kreis-Veterinäramt Neuwied fordert alle Geflügelhalter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Selbst kleine Mengen an infiziertem Kot können Geflügelbestände kontaminieren. Besonders gefährdete Betriebe sind jene mit Zugang zu offenen Gewässern oder Freilaufhaltung. Empfohlene Schutzmaßnahmen umfassen die Aufstallung des Geflügels, Verwendung von stalleigener Kleidung, Fütterung an geschützten Orten und die Lagerung von Futter und Geräten an wildvogelsicheren Plätzen.



Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Übertragungen erfolgen nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien. Halter sind verpflichtet, Verdachtsfälle beim Veterinäramt zu melden. Tote Wildvögel sollten nicht berührt werden; Funde sind dem Veterinäramt oder der Polizei zu melden.

Landrat Achim Hallerbach betont: "Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen Grund für Befürchtungen, dass die Thematik ausufern könnte. Unser Veterinäramt handhabt die Angelegenheit mit der bekannt hochwertigen Expertise und gewohnt professionell." Die Behörden überwachen die Lage kontinuierlich und haben bereits Maßnahmen ergriffen, um auf eventuelle Ausbrüche vorbereitet zu sein. PM/Red


Mehr dazu:   Gesundheitsversorgung  
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