Pressemitteilung vom 29.10.2025 
Martinsfeuer im Westerwald: Hinweise der Kreisverwaltung, was beachtet werden sollte
Rund um den 11. November ziehen Kinder mit Laternen durch die Straßen, um an den heiligen St. Martin zu erinnern. Das traditionelle Martinsfeuer ist ein fester Bestandteil dieser Feierlichkeiten. Doch beim Abbrennen des Feuers sind Umwelt- und Tierschutz wichtige Themen, die berücksichtigt werden müssen.
Westerwaldkreis. Die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gibt wichtige Hinweise für das sichere Abbrennen von Martinsfeuern. Es dürfen nur geeignetes Brennmaterial wie Astschnitt, naturbelassenes Holz, Stroh, Papier und Pappe verwendet werden.
Behandeltes Holz, Altreifen oder Öl und Dieselkraftstoff sind als "Starthilfe" verboten. Sollte dennoch ungeeignetes Material auf die Feuerstätte gelangen, muss es sofort entfernt werden. Verstöße können zu einem Bußgeldverfahren führen.
Sicherheit
Die Auswahl des Ortes für das Feuer erfordert besondere Sorgfalt. Ausreichend Abstand zu Wäldern, Gebäuden und Straßen ist notwendig. Sicherheitsvorkehrungen und brandschutzrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr wird empfohlen. Private Martinsfeuer sind nicht gestattet.
Tierschutz
Auch der Tierschutz spielt eine Rolle: Das Holz sollte erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet oder umgesetzt werden, um Kleintiere zu schützen, die sich möglicherweise in den Haufen verstecken. Für weitere Informationen stehen Olaf Glasner unter der Telefonnummer 02602-124-370 und Marco Metternich unter 02602-124-568 vom Umweltreferat der Kreisverwaltung zur Verfügung. (PM/Red)
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